Duisburg 12.143 unerledigte Verfahren beim Sozialgericht

Duisburg · Die Grenze für die Beschäftigten ist erreicht, meint Präsident Ulrich Scheer.

Die Bilanz des Sozialgerichts für das vergangene Jahr: 12.554 Verfahren (davon 41 Prozent im Bereich der Grundsicherung von Hartz IV-Empfängern) sind vor das Sozialgericht gebracht worden - ein leichter Anstieg (1,6 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Doch in erster Linie ging es dem Präsidenten Ulrich Scheer gestern darum, eine andere Botschaft zu übermitteln: "Die Belastungsgrenze ist erreicht". Grund sei die immer steigende Anzahl der Fälle - auch durch die ankommenden Flüchtlinge.

Der Berg an unerledigten Verfahren ist auf 12.143 gestiegen. Dabei würden viele Mitarbeiter Überstunden machen und ihren Urlaub verschieben, sagt Scheer. Er wünscht sich weiteres Personal, zumal sich die Situation in naher Zukunft nicht verbessern würde.

Unter anderem durch die Asylbewerber werde es zusätzliche Eingangsbelastungen geben. Denn viele der Flüchtlinge fänden zunächst keine Arbeit (wir berichteten). Bis dahin würden jedoch Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsrecht oder nach dem Sozialgesetzbuch II bestehen.

"Selbst wenn nur fünf Prozent dieser potenziellen Anspruchsberechtigten die Verwaltungsentscheidung gerichtlich prüfen lassen würden, bedeutet dies für das Sozialgericht Duisburg circa 2200 Verfahren", so Ulrich Scheer.

Daneben werden auch die einzelnen Fälle immer komplexer. Dies verdeutliche etwa die Verfahrensdauer. Am Sozialgericht Duisburg würden die Klageverfahren im Durchschnitt in 11,7 Monaten erledigt. Aber auch die Verfahren die länger als 18 Monate dauern, seien gestiegen. "Die Verfahren werden komplexer und schwieriger", so der Präsident. Viele Fälle benötigten eine zeitaufwendige Beweisaufnahme in Form von Zeugenvernehmungen oder der Einholung von Gutachten - nicht nur Richter, auch viele andere Mitarbeiter seien in den Prozess involviert. Vor allem bei Verfahren, die die Zahlung oder Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zum Gegenstand hätten, sei dies der Fall.

Im Abstand von vier bis acht Jahren finden beispielsweise Betriebsprüfungsverfahren statt, die zum Teil die Existenz der Unternehmen gefährden könnten. Teilweise ginge es dabei um bis zu siebenstellige Summen. Auf der anderen Seite wollen die Sozialkassen die Sozialversicherungsbeiträge entrichten. "Es liegt auf der Hand, dass in diesen Fällen eine gründliche Aufklärung des Sachverhalts und eine zügige Entscheidung des Gerichts gefordert sind", so Scheer.

Neben diesen negativen Tendenzen habe sich das Sozialgericht durchaus als leistungsfähig bewiesen. So konnten etwa aufgrund der Überzeugungskraft der Richter rund 90 Prozent aller Verfahren ohne ein Urteil oder einen richterlichen Beschluss beendet werden, zeigt die Bilanz. Das heißt, man konnte sich außergerichtlich einigen.

Im Fall der erledigten Streitverfahren, konnte ein voller Erfolg für 18,6 Prozent der Kläger erzielt werden. Die Erfolgsquote läge damit leicht über dem Landesdurchschnitt, sagt Präsident Ulrich Scheer.

(RP)
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