Duisburg 13 Jahre Haft für Tötung der Mutter

Duisburg · 40-Jähriger tötete im Januar in Walsum seine Mutter und zündete ihr Haus an.

Bereits einen Tag früher als geplant endete gestern vor dem Landgericht das Verfahren gegen ein Geschwisterpaar aus Duisburg. Eine Strafe gab es allerdings nur für den 40-jährigen Eike E. Ihn verurteilte die Schwurgerichtskammer wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung zur Verdeckung einer Straftat zu 13 Jahren Gefängnis. Seine Schwester Diana (38) wurde frei gesprochen.

Die Geschwister waren wegen einer gemeinschaftlichen Tat angeklagt gewesen: Danach hatten sie am 26. Januar ihre 63-jährige Mutter in deren Wohnung in Walsum getötet. Drei Tage später hatte Eike E. die Doppelhaushälfte an der Straße An der Poeling, welche die Frau bewohnt hatte, angezündet, um die Spuren der Tat zu verwischen. Im Laufe des Verfahrens hatte der Angeklagte die Tat zwar gestanden, zunächst aber seine mitangeklagte Schwester als Mittäterin belastet. Da der 40-Jährige bei der Polizei und vor Gericht mehrere voneinander abweichende Versionen geschildert hatte, wäre darauf wohl ohnedies kein Urteil gestützt worden. Objektive Beweise, so stellte es die Kammer in der Urteilsbegründung noch einmal deutlich heraus, fehlten völlig.

Am dritten von vier Verhandlungstagen hatte der 40-Jährige seine Beschuldigungen zurück genommen und zugegeben, dass er den Totschlag und die Brandstiftung alleine beging. Er sei als Kind immer der Sündenbock gewesen, nun sollte seine Schwester einmal der Sündenbock sein, gab er als Grund für die falschen Beschuldigungen an. Die 38-Jährige, die bis dahin stets ihre Unschuld beteuert hatte, war bereits vor Abschluss des Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Für die erlittene Haft wird sie nun nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz eine schmale Entschädigung erhalten. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Schwurgericht dessen Geständnis. Nachteilig wirkte sich dafür eine Reihe von Vorstrafen aus, darunter auch ein Brandstiftungsdelikt. Und noch etwas spielte für die Richter eine gewichtige Rolle: "Durch die falschen Beschuldigungen saß eine Unschuldige sechs Monate in Haft." Das Landgericht blieb mit seinem Urteil nur geringfügig unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die 14 Jahre gefordert hatte. Und die Strafe lag am Ende nur zwei Jahre unter der gesetzlichen Höchststrafe von 15 Jahren.

(bm)
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