Duisburg 75-jährige Diebin muss ins Gefängnis

Duisburg · Ein ungewöhnlicher Fall wurde gestern am Landgericht Duisburg verhandelt. Eine 75-jährige Frau muss für fünf Monate ins Gefängnis.

Das ergab gestern eine Berufungsverhandlung am Landgericht Duisburg. Die Seniorin war bereits im Oktober vergangenen Jahres zu der Haftstrafe verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, dass die Frau drei Diebstähle begangen hatte. Im ersten Fall wurde sie von den Beschäftigten dabei erwischt, wie sie zwei Liter Milch, Toastbrot und ein Nahrungsergänzungsmittel im Wert von knapp zehn Euro an der Kasse vorbei schmuggeln wollte.

Einige Tage später klaute sie Lebensmittel im Wert von 77 Euro. Dann wollte sie eine größte Beute machen und ließ zwei Geldbörsen im Wert von insgesamt knapp 240 Euro mitgehen und in ihrer Handtasche verschwinden, um dann — ohne zu bezahlen — das Geschäft zu verlassen. Die Straftat fiel auf und es wurde Anzeige erstattet. Mit der Entscheidung des Amtsgerichts wollte die Seniorin sich jedoch nicht abfinden und legte Berufung ein, um einem Aufenthalt im Strafvollzug zu entgehen. Doch für den Vorsitzenden Richter der 14. Strafkammer war die Angeklagte keine Unbekannte.

Ihr Vorstrafenregister ist lang. Acht Eintragungen wegen Diebstahls haben sich in den vergangenen Jahren angesammelt. "Ich kann mich noch sehr gut an Sie erinnern. Wir haben Sie damals mit einem Hilfekreis umgeben, damit Sie nicht weiter stehlen", so der Richter. Eine Berufsbetreuerin, ein Bewährungshelfer und eine Mitarbeiterin eines betreuten Wohnens stellte das Gericht der Diebin seinerzeit an die Seite — ohne Erfolg.

Die Seniorin entschuldigte sich, war mehrfach den Tränen nahe. "Es kommt nicht mehr vor. Ich will es nicht, habe es aber doch wieder gemacht. Es tut mir ganz schrecklich leid", beteuerte sie.

Den Richter überzeugte die Entschuldigung nicht: "Ihre Zusicherung zählt nicht mehr. Sie haben die Mauer, die um sie herum gebaut wurde, überschritten. Das war Ihre letzte Chance", entgegnete der Richter. Die Seniorin gab nicht auf und legte Antrag auf einen Platz in einem betreuten Wohnen vor. "Es tut mir gut, wenn ich unter Leuten bin", sagte sie. Doch auch dieser Schachzug beeindruckte die Strafkammer nicht. "Sie wurden auch schon damals betreut. Ich sehe den Zusammenhang zu den Diebstählen nicht", erklärte der Vorsitzende.

Dass die Voraussetzungen für die Erwirkung eine Bewährungsstrafe denkbar schlecht standen, erkannte auch der Anwalt der Angeklagten. Im letzten Moment, kurz vor der Verkündung des Urteils, ließ er verlauten, seine Mandantin ziehe das Rechtsmittel zurück. Sie muss nun erstmals wegen ihrer Taten hinter Gitter.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort