Serie Erste Hilfe Alle zwei bis drei Jahre auffrischen

Duisburg · Eine gesetzliche Wiederholungspflicht für Erste-Hilfe-Kurse gibt es nicht. Für viele wäre das aber sinnvoll, denn bei den meisten liegt die Teilnahme schon viele Jahre zurück. Die Auswahl an Kursanbietern ist groß.

 Erste-Hilfe-Kursus des Malteser Hilfsdienstes mit Schülerinnen am Duisburger Steinbart-Gymnasium. Wer allerdings in Notfällen kompetent helfen will, der sollte sein Wissen mit einigem Abstand wieder auffrischen.

Erste-Hilfe-Kursus des Malteser Hilfsdienstes mit Schülerinnen am Duisburger Steinbart-Gymnasium. Wer allerdings in Notfällen kompetent helfen will, der sollte sein Wissen mit einigem Abstand wieder auffrischen.

Foto: Peggy Mendel

Jeder Führerscheininhaber hat irgendwann einmal einen Erste-Hilfe-Kursus als Voraussetzung für die Erlangung der Fahrerlaubnis absolviert. Hand auf's Herz - wie viel Zeit ist seitdem bei Ihnen vergangen? Wären Sie in einem Notfall in der Lage, das Richtige zu tun? Eine gesetzliche Wiederholungspflicht gibt es in Deutschland zwar nicht, jedoch schreibt das Straßenverkehrsgesetz vor, dass jeder Teilnehmer am Straßenverkehr Erste Hilfe leisten kann und damit zur Hilfeleistung bei Unfällen fähig sein muss. Empfohlen wird, alle zwei bis drei Jahre sein Wissen aufzufrischen, um zumindest die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe im Notfall parat zu haben.

Erste-Hilfe-Lehrgänge vermitteln dieses Wissen, mit dem man für nahezu alle Notfälle gerüstet ist, sei es im Straßenverkehr, im privaten oder im beruflichen Umfeld. Gelehrt wird die Erstversorgung von Verletzungen, Verbrennungen, Schockzuständen, Vergiftungen und Notfällen bezüglich Atmung und Kreislauf. In meist ein- bis zweitägigen Auffrischungskursen werden alle Hauptthemen nochmals angesprochen und Handgriffe und Wundversorgungsmaßnahmen erneut geübt.

Die Berufsgenossenschaften lassen ihre Mitarbeiter zu Ersthelfern am Arbeitsplatz ausbilden und schreiben eine Wiederholung oder die Teilnahme an einem Auffrischungskurs etwa alle zwei Jahre vor. Schichtleiter der Deutschen Bahn, Vorarbeiter im Straßenbau und Filialleiterinnen aus dem Einzelhandel beispielsweise büffeln dann gemeinsam, um im Ernstfall helfen zu können. Katja Römer (26), Filialleiterin im Einzelhandel: "Unser Geschäft liegt direkt an der Hauptstraße. Bis heute musste ich zwar bis auf das Herbeiholen eines Stuhles und eines Glases Wasser noch nicht Erste Hilfe leisten, aber ich will vorbereitet sein." Und Demir Yusuf (49), Bahnmitarbeiter, erzählt: "Wir arbeiten jeden Tag unter Oberleitungen. Die sind mit 15 000 Volt aufgeladen. Wir müssen wissen, wie man im Ernstfall zu reagieren hat."

Einige Hilfsorganisationen bieten spezielle Erste-Hilfe-Lehrgänge an, wie zum Beispiel "Erste Hilfe bei Kindernotfällen" (für Erzieher und Aufsichtspersonen von Kindern bis etwa zehn Jahren) oder "Erste Hilfe bei Sportunfällen" (für Sportlehrer, Übungsleiter und Trainer).

Anbieter sind zahlreiche private Organisationen, aber auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe. Unter dem gemeinsamen Dach der Arbeitsgemeinschaft verfolgen der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst gemeinsame Ziele. Neben der einheitlichen Ausbildung (sowohl fachlich als auch inhaltlich) nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft ist ihr wichtigstes Anliegen die Aufklärung der Menschen über die Notwendigkeit der Ersten Hilfe durch Laien.

Bei einem Erste-Hilfe-Kursus lernen die Teilnehmer das richtige Verhalten am Unfallort. Sie lernen, wie eine Unfallstelle abgesichert wird, wie Notrufe richtig veranlasst werden. Sie werden mit dem Inhalt des standardisierten Verbandkastens vertraut gemacht, um eventuell schwere Blutungen stillen zu können. Als ausgebildeter Ersthelfer können sie Menschen mit Herzinfarkten besser versorgen und die Überlebenschancen eines Menschen mit Herzstillstand verdreifachen sich, wenn der Ersthelfer hilft.

Erste Hilfe ist kinderleicht. Besuchen Sie einen Erste-Hilfe-Kursus!

(gh)
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