Erben Und Vererben Eine Serie Von Rheinischer Post Und Sparkasse Duisburg Am besten früh für später vorsorgen

Duisburg · Thorsten Dobslaff ist "Generationenmanager". Er erklärt seinen Kunden, welche Schritte für Vorsorgeregelungen zu ergreifen sind. Da geht es vor allem um Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und ergänzende Patientenverfügung.

 Die Patientenverfügung geht detailliert darauf ein, welche medizinischen Maßnahmen der Verfasser wünscht oder eben auch nicht.

Die Patientenverfügung geht detailliert darauf ein, welche medizinischen Maßnahmen der Verfasser wünscht oder eben auch nicht.

Foto: Kai Remmers

Thorsten Dobslaff ist gelernter Bankkaufmann und hat sich durch ein Studium an der European Business School (ebs) zum Estate Planner qualifiziert und sich dort auch zum zertifizierten Stiftungs- und Vermögensnachfolgeplaner(C|FEP) ausbilden lassen. Bei der Duisburger Sparkasse arbeitet er als "Generationenmanager". Er ist zuständig für ein Dienstleistungsangebot, das es bei anderen Banken in dieser Form in Duisburg nicht gibt. "Wir sind hier Vorreiter", sagt Dobslaff. Zu seinen vordringlichen Aufgaben gehört es, Kunden zu informieren, wie sie Vorsorge treffen können, wenn sie ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder ähnlichem nicht mehr selber regeln können.

"Im Rahmen der ganzheitlichen Kundenbetreuung sprechen meine Kollegen und Kolleginnen in unseren Geschäftsstellen und Beratungscentern die Kunden aktiv auf das Angebot an. Wenn sich aufgrund der familiären und finanziellen Situation Beratungs- und Handlungsbedarf ergibt, werde ich dann zu den Gesprächen hinzugezogen", erklärt er.

Bei diesen Gesprächen geht es durchaus um intime Fragen: Wer pflegt mich, wenn ich beispielsweise dement werde? Wer kümmert sich um meine finanziellen Angelegenheiten, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wer achtet darauf, dass meine Patientenverfügung auch wirklich beachtet wird? "Wenn man das nicht selber vorher regelt, dann wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, und da stellt sich die Frage, ob man das so will." Mit den Personen bespricht Dobslaff dann (weil sie genau diese Situation meistens nicht wollen), was für den Fall der Fälle im Voraus regelbar ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kunden eine Person haben, zu der sie für die Vollmacht vollstes Vertrauen haben.

Dobslaff führt keine juristische Beratung durch und verfasst für seine Kunden auch keineswegs selbst die erforderlichen Dokumente. Aber er erklärt, welche Schritte für "Vorsorgeregelungen" zu ergreifen sind. "Ich rate stets, dass man sich dazu der Hilfe eines Notars bedient. Denn dieser bestätigt, dass die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorsorgeregelungen gegeben war und informiert über die Tragweite der jeweiligen Regelung. Durch die Registrierung der Vorsorgeregelungen beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammern wird dann sichergestellt, dass die entscheidenden Stellen auch auf die notwendigen Informationen zugreifen können."

Das heißt zum Beispiel, dass im Falle eines schweren Unfalls das behandelnde Krankenhaus beim Betreuungsgericht nachfragt, wer die Einwilligung zu einer lebensrettenden Operation geben darf, wenn sich jemand nicht mehr selber äußern kann. Der zuständige Richter wird dann in dem Zentralen Vorsorgeregister nachschauen, ob es eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht gibt und wer als Bevollmächtigter darin benannt wird. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass beispielsweise Ehepartner automatisch für den anderen handeln dürfen oder volljährige Kinder automatisch solche Entscheidungen für die Eltern treffen dürfen.

Thorsten Dobslaff führt rund 100 solcher Gespräche im Jahr mit Sparkassen-Kunden und auch Nichtkunden. Es sind überwiegend Menschen jenseits der 60. Aber hin und wieder finden sich bei ihm auch deutlich jüngere Menschen ein, die sich von ihm informieren lassen und bis zum Abschluss der Vorsorgeregelungen begleiten lassen. "Das kann man gar nicht früh genug regeln", sagt er. Denn wer wisse heute schon, ob er nicht morgen einen schweren Autounfall hat und dann nicht mehr darüber entscheiden kann, wer für ihn handeln darf und was mit ihm geschieht. Auch durch Krankheit oder altersbedingt kann der Zustand einer Handlungsunfähigkeit durchaus schnell erreicht sein.

Seine Beratung zielt im Wesentlichen auf die spätere Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und ergänzender Patientenverfügung ab. Erstere regelt zum Beispiel, wer sich im Falle einer Handlungsunfähigkeit um die finanziellen Angelegenheiten kümmern und welche Angelegenheiten der Bevollmächtigte ansonsten regeln darf. Aus praktischen Gründen sollte allerdings auch bei dem jeweiligen Kreditinstitut auf dessen Vordrucken eine entsprechende Verfügungsmöglichkeit hinterlegt werden.

Die Patientenverfügung geht detailliert darauf ein, welche medizinischen Maßnahmen der Verfasser wünscht oder eben auch nicht. Ebenso wie diese sollte auch die Betreuungsverfügung von einem Notar verfasst werden, um denkbare Missverständnisse und Unklarheiten in der Formulierung auszuschließen. "Laden Sie solche Formulare besser nicht im Internet herunter, um sie dann alleine auszufüllen." Denn es komme dabei auf jedes einzelne Wort an.

Wenn etwa der Arzt am Text oder an der Gültigkeit der Vollmacht an sich Zweifel hat, so könnte die Vollmacht durchaus abgelehnt werden. Dann müsste ein Gericht über die weitere Verfahrensweise entscheiden. Der beauftragte Betreuer (ohne Vorsorgeregelungen wird ein solcher vom Gericht bestellt) kann über medizinische Behandlungen entscheiden, aber auch in einem Alters- oder Pflegeheim die Interessen des Verfassers vertreten.

"Wenn Kunden ihre Angelegenheiten geregelt haben, dann merkt man, dass ihnen ein Stein vom Herzen fällt", sagt Dobslaff. Es versteht sich von selber, dass er für den Fall der Fälle für sich und seine Familie selber alle Vorsorgeregelungen bereits getroffen hat.

(RP)
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