Rocker-Symbole in Duisburg verboten Bandidos müssen ihr Haus neu streichen
Duisburg · Die Duisburger Staatsanwaltschaft schließt sich den Nachbarbehörden in Düsseldorf und Köln an. Ab sofort ist es strafbar, Embleme der Hells Angels oder der Bandidos in der Öffentlichkeit zu zeigen. Die Bandidos müssen daher zum Pinsel greifen.
Im Januar hatte die Stadt Duisburg ein Kuttenverbot verfügt, als im Landgericht der Prozess gegen die ehemalige Führungsspitze der Rockergang Satudarah begann. Dauerhaft galt das aber nicht. Das ist jetzt anders. Am Donnerstag legte die Staatsanwaltschaft Duisburg fest, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich verboten ist, öffentlich Kennzeichen von Rockergruppierungen der Hells Angels und der Bandidos öffentlich zur Schau zu tragen und Personen bei Zuwiderhandeln strafrechtlich verfolgt werden. Denn diese verstießen in strafbarer Weise gegen von den zuständigen Ministerien des Inneren ausgesprochenen Verbotsverfügungen.
Die Polizei wurde von dieser Entscheidung der Duisburger Staatswaltschaft am Nachmittag überrascht, die bislang mit einem solchen Verbot noch gezögert hatte. Umsetzen lässt es sich eh nicht von heute auf morgen. Elke Bartels, Duisburgs Polizeipräsidentin, kündigte am Donnerstag an, "dass wir die Entscheidung der Staatsanwaltschaft erst vorliegen haben müssen. Dann werden wir den Inhalt analysieren und entsprechend reagieren".
In den nächsten Tagen und Wochen wird die Duisburger Polizei die Verantwortlichen - in der Regel sind das die Präsidenten der Gruppierungen - auffordern, die Embleme aus der Öffentlichkeit zu entfernen. Für die Bandidos bedeutet dies zum Beispiel, dass sie die Fassade ihres Vereinsheims an der Charlottenstraße umstreichen müssen.
Kommen die Rocker der Aufforderung nicht nach und zeigen weiterhin ihre Embleme auf ihren Jacken oder an Vereinsgebäuden, wird die Polizei tätig werden. Zur Not wird sie selbst veranlassen, dass die Kennzeichen entfernt werden. "Aber so weit sind wir noch nicht", so Bartels.
Für die beiden betroffenen Rockergruppen bedeutet das Kuttenverbot einen großen Verlust ihrer "Identität". Für die Satudarahs und andere in Duisburg präsente Rockerclubs hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorerst noch keine Bedeutung, weil - anders als bei den Bandidos und den Hells Angels - in ihren Fällen noch keine Gerichtsurteile vorliegen, die das Verbot möglich machen.