Duisburg Baumschutzsatzung gelockert

Duisburg · Ab 2012 dürfen in Duisburg Nadelbäume gefällt werden. Auch müssen weniger neue Bäume als Ersatz gepflanzt oder Ausgleichszahlungen geleistet werden. Gänzlich von der Satzung ausgenommen sind Kleingartenvereine.

Für Duisburgs Baumbesitzer gibt es gute Nachrichten: Die zehn Jahre alte Baumschutzsatzung der Stadt soll zum 1. Januar 2012 aktualisiert werden. Bei allen geplanten Änderungen handelt es sich um Erleichterungen für die Bürger. Verbote werden gelockert und die Kosten für Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen sinken.

80-Zentimeter-Grenze bleibt

Entscheidend dafür, ob ein Baum geschützt ist oder nicht, das heißt gefällt werden darf oder nicht, ist folgende Regelung: Der Umfang des Baumstammes darf einen Meter über dem Boden nicht mehr als 80 Zentimeter betragen. Diese Regelung bleibt auch so bestehen, aber nur für Laubbäume. Nadelbäume dürfen ab 2012 unabhängig von ihrer Größe gefällt werden. "Nadelbäume sind für das Stadtklima nicht besonders nützlich, deshalb sind sie nicht schützenswert", erklärt Bruno Sagurna, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Stadtrat. Ausgenommen werden hiervon nur die seltenen Eiben. Vorab ist eine Genehmigung einzuholen. Außerdem muss für jeden entfernten Nadelbaum ein neuer Laubbaum gepflanzt oder eine Ausgleichszahlung geleistet werden.

Große Laubbäume dürfen weiterhin nur gefällt werden, wenn bestimmte Ausnahmen erfüllt sind, der Baum zum Beispiel eine Gefahr darstellt oder krank ist. Neu ist ab 2012, dass dann aber weniger neue Bäume als Ausgleich gepflanzt werden müssen. Sind es derzeit für einen Baum mit einem Meter Umfang drei neue Bäume, die gepflanzt werden müssen, soll es ab 2012 nur noch einer sein.

Da auch die alternativ zu leistenden Ausgleichszahlungen sich nach dieser Anzahl richten, bedeutet das eine erhebliche Kostenersparnis für den Baumbesitzer. "Die Ausgleichszahlungen betragen etwa 250 Euro pro Baum, der nicht selbst gepflanzt werden kann", erläutert Prof. Dr. Dieter Kantel, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stadtrat und Vorsitzender des Umweltausschusses. Im oben genannten Beispiel reduzieren sich die Kosten für den Baumbesitzer also von 750 auf 250 Euro. Neu ist auch, dass Kleingartenvereine ab 2012 gänzlich von den Regelungen ausgenommen werden. Die Gebühren für die Genehmigungen bleiben hingegen konstant. Sie liegen bei 91 Euro für einen bis zu 171 Euro für sechs oder mehr Bäume.

Kommission erzielt Kompromiss

Eineinhalb Jahre tagte eine Kommission, besetzt aus Mitgliedern aller Ratsfraktionen, um diesen Kompromiss zu erzielen. "Ich denke, dass die Mehrheit mit dieser Lösung zufrieden ist", sagt Kantel. Die Vorlage wird nun noch dem Umweltausschuss vorgelegt und soll schließlich rechtzeitig vor Jahresfrist vom Rat beschlossen werden.

(RP)
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