Duisburg Bei Verfolgungsfahrt zwei Polizeiautos demoliert

Duisburg · Dienstwagen rutschten von der Fahrbahn gegen einen Ampelmast.

Als am Dienstag gegen Mitternacht eine Streifenwagenbesatzung auf der Oderstraße im Nordstadtteil Fahrn den Fahrer eines schwarzen BMW und seine beiden Mitfahrerinnen anhalten wollte, gab der Mann Gas und schaltete die Beleuchtung des Wagens aus. Die Polizisten fuhren ihm mit Blaulicht hinterher und alarmierten umgehend Unterstützungskräfte.

Als der Flüchtende von der Friedrich-Ebert-Straße in die Aldenrader Straße einbog, rutschte sein Wagen vor ein Verkehrszeichen und brach es aus der Verankerung. Trotzdem fuhr der Mann wieder in Richtung Oderstraße zurück. Die zwei hinter ihm fahrenden Streifenwagen gerieten ebenfalls beim Abbiegen an dieser Stelle ins Rutschen - möglicherweise, weil die Fahrbahn glatt war - und kollidierten mit einem Ampelmast. Beide Dienstfahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Polizisten blieben bei dem Unfall zum Glück unverletzt.

Eine weitere Streifenwagenbesatzung konnte den inzwischen geparkten BMW auf der Oderstraße ausfindig machen und stellte ihn sicher. Aufmerksame Anwohner gaben den Polizisten den Hinweis auf einen Mann, der sich in einem Gebüsch verstecken soll. Die zwei Jahre alte Diensthündin einer Polizistin nahm die Fährte auf und erschnüffelte den BMW-Fahrer in einem Busch.

Als dieser versuchte, erneut die Flucht zu ergreifen, packte die Schäferhündin ihn am Knie. Erst danach ließ sich der 35-Jährige anstandslos festnehmen. Seine beiden Mitfahrerinnen im Alter von 18 und 22 Jahren fanden die Polizisten versteckt an einer Kellertreppe und brachten sie ebenfalls zur Polizeiwache.

Eine Überprüfung des Autofahrers ergab, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt und Alkohol getrunken hatte. Der Polizeiarzt kam nicht nur, um bei ihm Blut zu entnehmen. Sondern er behandelte auch dessen Verletzungen durch den Hundebiss. Das Trio durfte nach den Vernehmungen zunächst nach Hause gehen.

Warum der Autofahrer vor der Polizei geflüchtet ist, wollte er (obwohl die Gründe nahe liegen) ohne seinen Rechtsanwalt nicht sagen. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Fahren unter Alkoholeinfluss.

(RP)
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