Erben Und Vererben Eine Serie Von Rheinischer Post Und Sparkasse Duisburg Besondere Regeln für Patchwork-Familien

Duisburg · Peter Prentkowski, Rechtspfleger beim Amtsgericht Duisburg, erklärt, worauf zu achten ist.

 In Patchwork-Familien sollte man dringend ein Testament machen.

In Patchwork-Familien sollte man dringend ein Testament machen.

Foto: Seybert, Gerhard (seyb)

Je mehr Leute an Erbangelegenheiten beteiligt sind, desto komplizierter wird's. Erst recht, wenn in einer Familie beide Elternteile Kinder aus anderen Ehen mitbringen - oft heißt es dann, alle Kinder seien gleichberechtigt, und die Familie gehöre zusammen, selbst wenn der Nachname bei jedem anders ist. Ein Trugschluss.

In den sogenannten Patchwork-Familien leben sowohl gemeinsame Kinder, als auch Kinder aus vorherigen Partnerschaften im Haushalt zusammen. Der Familienalltag mag harmonisch sein, die Kinder akzeptieren Stiefeltern und -geschwister - im Falle eines Erbes gilt jedoch nur, was bürokratisch festgehalten wurde und wie die gesetzliche Sachlage aussieht. Und genau hier lauern manche Tücken.

Von allen Familien bundesweit sind rund zehn Prozent Stieffamilien, davon 26 Prozent Patchwork-Familien. Natürlich sind die Empfindungen und Geschichten der Familien unterschiedlich - meist zeugt jedoch der einheitliche Nachname davon, dass alle Familienmitglieder zusammengehören und eins sind. Doch Vorsicht: "Durch die Einbenennung erben die Stiefkinder keineswegs nach gleichem Recht wie leibliche Kinder", warnt Peter Prentkowski, Rechtspfleger im Amtsgericht Duisburg. "Wenn ich bei einer Erbangelegenheit sehe, dass die Geburtsurkunde eines Erben viel später als zum Geburtsdatum ausgestellt wurde, klingeln bei mir die Alarmglocken", sagt er.

"Einbenannt" ist ein Stiefkind, wenn es den gleichen Namen wie Stiefmutter oder -vater trägt, allerdings nicht adoptiert ist. "Ich kann eine Geburtsurkunde mit Randvermerk beantragen und dann einsehen, was im Laufe der Jahre geschehen ist. Dazu gehören auch Namensänderung, Einbenennung oder Heirat. Zwischen Einbenennung und Adoption bestehe ein großer Unterschied: "Bei einer Adoption erhält die Person auch das Recht, gleich wie leibliche Nachkommen zu erben." Und dabei müsste der Familienname nicht mal gleich sein. Ein Trugschluss, der aber gar nicht so selten vorkommt, wie Prentkowski schildert.

Insbesondere in Familien, die aus unterschiedlichen Konstellationen eine neue Familie gründen, sei deshalb Absprache zu Lebzeiten wichtig. Oft sei mangelhaftes Wissen der Haken bei späteren Erbangelegenheiten: "Dann sitzen die Leute vor mir und reagieren ganz verwundert, wenn ich mitteile, dass sie keinen Anspruch auf das Erbe haben." Umso wichtiger sei es, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, "solange man geistig bei vollen Kräften ist". Und zu klären, welche Schritte nötig sind, damit das Erbe später den Richtigen zusteht.

"Unkenntnis, dass die Stiefkinder an der eigenen Erbfolge nicht teilnehmen, ist weit verbreitet", sagt der Rechtspfleger. Oft spiele auch eine große Rolle, wie das Verhältnis zu dem früheren Partner oder der Familie ist. Wenn es in den "getrennten" Familien öfter "kracht", sei auch die Wahrscheinlichkeit größer, dass die Erbangelegenheiten später weniger glimpflich verlaufen. Denn nicht nur die gemeinsame Familie mit dem neuen Partner ist dann in der Erbfolge - auch die frühere Familie kann noch im Stammbaum mitspielen.

Unter den Eltern in einer Patchwork-Familie greift entweder die Ausnahmeregelung für Eheleute (falls eine Ehe besteht) - oder ein Testament ist Pflicht. "Auch wenn beide wie ein verheiratetes Paar gelebt haben und einen gemeinsamen Haushalt hatten, hat der lebende Partner keine gesetzlichen Ansprüche, wenn kein wirksames Testament vorliegt." In vielen Fällen würden gemeinsame Entscheidungen und auch ein Besuch beim Notar Ärger in der Verwandtschaft vermeiden oder zumindest in Grenzen halten, so Prentkowski.

(zuew)
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