Duisburg Bürger zahlen für Müllentsorgung zu viel

Duisburg · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern entschieden, dass die Gebührenrechnungen nicht in Ordnung sind und lässt gegen das Urteil keine Revision zu. Gegen die Bescheide hatte es mehrere Klagen gegeben.

 Die Duisburger haben zumindest im Jahr 2012 für die Entsorgung des Mülls zu viel bezahlt, urteilte gestern das OVG-Münster.

Die Duisburger haben zumindest im Jahr 2012 für die Entsorgung des Mülls zu viel bezahlt, urteilte gestern das OVG-Münster.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Das Gericht in Münster hatte wie berichtet schon im Januar signalisiert, zu welchem Urteil es kommen wird und der Stadt beziehungsweise den Wirtschaftsbetrieben empfohlen, den Einspruch zurückzunehmen, was nicht geschah. Gestern gab es nach Eindruck des Vereins "Haus und Grund" für die Stadt eine Ohrfeige nach der anderen. Er hatte gegen die Gebührenbescheide aus dem Jahr 2012 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Weil die Stadt aber Einspruch einlegte, war die nächst-höhere Instanz gefragt. "Das Urteil ist sehr dezidiert erläutert worden", so Armin Frenkert, Geschäftsführer von Haus und Grund.

"Es war von Anfang an unser Ziel, durch eine höchstrichterliche Entscheidung und dem daraus resultierenden rechtskräftigen Urteil, Klarheit im Interesse der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler und der Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA) zur erhalten. Ich freue mich daher, dass die Klarheit nun da ist", teilte Thomas Patermann, Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe gestern schriftlich mit und will heute das weitere Vorgehen erläutern. Freude ist allerdings auch auf der siegreichen gegnerischen Seite auszumachen. Denn das Gericht sei, so Frenkert, "unserer Auffassung gefolgt". Es sei ihm zum Beispiel unerklärlich gewesen, warum die Erlöse der GMVA aus dem Verkauf der Energie, die bei der Verbrennung entsteht (4,8 Millionen Euro pro Jahr) nicht zugunsten der Verbraucher berücksichtigt worden seien. Der Anteil der Gewinne am betrieblichen Vermögen sei zum Schaden der Kunden falsch berechnet worden. Und die Kosten für ein Darlehen (zum Bau neuer Verbrennungskessel) dürften nicht bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigt werden. Es gäbe für die GMVA kein unternehmerisches Risiko, weil die Städte Duisburg und Oberhausen zuverlässig bezahlen. Aber sie sollten neu verhandeln, weil die Kapazitäten der Anlage um 50 Prozent zu hoch angesetzt seien. "Hier brachte das Gericht das Beispiel, dass sich Eltern, die immer einen Bully fuhren, auch ein kleineres Auto kaufen würden, wenn die Kinder nicht mehr mitfahren", so Frenkert.

Das Gericht habe die Grundkosten bei der Abfallgebührenkalkulation als überflüssig kritisiert und habe den Beklagten empfohlen, die Verträge mit der GMVA zu überarbeiten, und zwar zugunsten der Bürger. Kurz gesagt habe es den Wirtschaftsbetrieben zu verstehen gegeben, "dass sie bei der Gebührenberechnung meilenweit daneben lägen", sagt Frenkert. Es könne zum Beispiel nicht sein, dass Duisburger Verbraucher deutlich mehr für die Entsorgung einer Tonne Müll bezahlen müssten als die Einwohner anderer Kommunen, die in der GMVA verbrennen lassen. Die Duisburger müssen 169 Euro pro Tonne bezahlen, Coesfelder hingegen nur 140. "Und es gibt auch Anlieferer, die zahlen nur 56 Euro", so Frenkert. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist für ihn kein Grund, in Erwartung hoher Rückzahlungen die Sektkorken knallen zu lassen. Wenn überhaupt dürfte es pro Haushalt vielleicht 30 Euro zurückgeben, die dann auch noch mit der nächsten Gebührenrechnung auch noch verrechnet würden. Bleibt Thomas Patermann bei seiner Aussage, die er vor einiger Zeit gemacht hatte, werden die Gebührenbescheide aller Duisburger neu berechnet und nicht nur die der Kläger. Das Gericht ließ keinen Einspruch gegen das Urteil zu. Allerdings ist eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht noch möglich.

(RP)
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