Duisburg Bürokratiechaos in Pflegeheimen

Duisburg · Die Neuregelung der Kostenberechnung für die stationäre Pflege macht auch in Duisburg Probleme.

 Das Evangelische Christophoruswerk ist Träger von elf Pflegeeinrichtungen. Bis auf eine Ausnahme, befinden sich alle Einrichtungen in den Duisburger Stadtteilen Meiderich, Buchholz, Ruhrort und Röttgersbach.

Das Evangelische Christophoruswerk ist Träger von elf Pflegeeinrichtungen. Bis auf eine Ausnahme, befinden sich alle Einrichtungen in den Duisburger Stadtteilen Meiderich, Buchholz, Ruhrort und Röttgersbach.

Foto: Christoph Reichwein

Die Träger der stationären Pflegeeinrichtungen in NRW müssen sich derzeit und wohl auch noch in Zukunft mit einem massiven Bürokratiechaos auseinandersetzen. Grund dafür ist eine Neuregelung bei der Kostenberechnung für stationäre Pflege.

So auch das Evangelische Christophoruswerk, das vom NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter fordert, das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen, um zu realistischen, praktikablen und damit transparenten Lösungen zu kommen. Denn mangelnde Transparenz war es, die zu der Neuregelung geführt haben.

Hintergrund ist die zum 1. Januar 2017 in Kraft tretende Neuregelung bei der Kostenberechnung für stationäre Pflegeeinrichtungen. Neben Kosten für die eigentliche Pflege, Unterkunft und Verpflegung wird bisher auch ein Investitionskostenanteil erhoben, der auf Antrag von Pflegeeinrichtungen bei den Landschaftsverbänden geprüft und festgesetzt wurde. Um mehr Transparenz für Bewohner zu schaffen und sicherzugehen, dass das Geld auch tatsächlich nur in die dafür vorgesehenen Maßnahmen fließt, soll in der neuen Regelung nach dem "Tatsächlichkeitsprinzip" verfahren werden. Das bedeutet, dass nur noch tatsächlich erfolgte Ausgaben für Bau, Miete, Instandhaltung und Modernisierung von Gebäuden und Inventar abgerechnet werden dürfen. Bisher wurden oftmals pauschalisierte Beträge in Rechnung gestellt, was vom Bundessozialgericht für nicht zulässig erklärt worden war. An sich keine schlechte Sache, findet auch Ulrich Christofczik, Vorstand im Evangelischen Christophoruswerk in Duisburg und Vorstandsmitglied im Kuratorium Deutsche Altershilfe. "Das Gesetz ist richtig, wenn es Transparenz schafft, denn bisher war für die Bewohner wirklich nicht klar, wo das Geld hinfließt. Aber es wurde schlecht vorbereitet und schlecht umgesetzt." Die Umsetzung des Gesetzes hat sich nun schon zum wiederholten Mal verzögert. Der 1. Januar 2017 ist der dritte Termin, der nicht eingehalten wird. Im Oktober 2014 hat NRW als erstes Bundesland die Umstellung beschlossen.

Die Umsetzung der Neuregelung erfordert eine komplette Neuerfassung und Berechnung der Investitionskosten aller rund 2700 Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen und somit für rund 160.000 Bewohner. Für die Berechnung der sogenannten Investitionskostenanteile sollen die finanziellen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt werden, die bei der Eröffnung eines Pflegeheims gegeben waren. Ein massiver Aufwand für Heime, diese Daten zu beschaffen. "Das ist ein Wahnsinn, da bei uns einige Häuser älter als 50 Jahre sind", sagt Christofczik. Ein funktionierendes EDV-System für die Berechnung konnte der EDV-Dienstleister aber bisher schlicht nicht liefern. Aus diesem Grund, so teilte die verantwortliche Ministerin Barbara Steffens am 29. September mit, könne die Neuregelung nicht wie zuletzt geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten, sondern werde sich um einige Wochen oder Monate verschieben. Das bedeutet, dass Bewohner ab Jahresbeginn entweder zu viel oder zu wenig zahlen, weil es keine eindeutige Berechnungsgrundlage gibt. Allerdings sollen die Abrechnungen trotzdem rückwirkend zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Für die Pflegeheime bedeutet das, dass eine finanzielle Planung nicht möglich ist, es wird entweder zu Rückzahlungen oder Nachforderungen bei Bewohnern kommen.

Neben der Problematik, das Budget für das kommende Jahr nicht zu kennen, sieht sich Christofczik indes vor der großen Schwierigkeit, den Bewohnern seiner Einrichtung und deren Angehörigen das Dilemma zu erklären. "Wenn wir unseren Bewohnern nicht mitteilen können, was sie zu zahlen haben, wirkt das unprofessionell. Also, mich würde das schon zum Nachdenken bringen", sagt Christofczik. "Und wenn wir eins für unsere Arbeit brauchen, dann ist das Vertrauen. Durch solche Vorgänge aber wird das Vertrauen in unsere Einrichtung in Frage gestellt." Die Pflege sei ohnehin ein sensibles Thema, das solche Verwirrungen nicht gebrauchen könne. Ein weiteres Problem sei die Mehrarbeit, die auf die Mitarbeiter der Einrichtungen zukommt. "Die ohnehin schon ausgelasteten Mitarbeiter müssen sich dann mit der Berechnung der Beiträge zusätzlich belasten. Dafür entschädigt uns keiner", beklagt sich der Christophorus-Vorstand. Die Pflegeheimträger in NRW haben nach Schätzungen der Diakonie Rheinland, Westfalen, Lippe mehr als sieben Millionen Euro in die Dateneingabe investiert. Der Aufwand muss von den Trägern selbst geschultert werden. Damit werden dem System Ressourcen entzogen, die auch in die Pflege einfließen könnten.

Christofczik betont, dass er - unerheblich, ob am Ende der Einrichtung mehr oder weniger Geld zur Verfügung stünde - eine transparente Neuregelung zugunsten der Bewohner begrüße, die Art und Weise wie dies geschehe aber untragbar sei. "Es wäre kein Problem, die Neuregelung nach vorne zu verändern, aber rückwirkend über teilweise so viele Jahre halte ich das für nicht umsetzbar." Für wen, die Bewohner oder die Einrichtung, es am Ende zu höheren Kosten kommt, ist indes auch noch nicht klar.

Christofczik, wie auch die Freie Wohlfahrtspflege des Landes NRW, und der Spitzenverband Diakonie RWL fordern von der Ministerin, das Gesetz zu überdenken und Lösungsvorschläge zu präsentieren.

(RP)
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