Duisburg Chefposten war ein Schleudersitz

Duisburg · Nach einem Freundschaftsdienst geriet ein Mechaniker in arge Schwierigkeiten, die ihn vor Gericht brachten.

Gute Freundschaften können unter bestimmten Umständen schnell an ihre Grenzen stoßen. Zum Beispiel dann, wenn ein guter Freund einen überredet, Geschäftsführer eines - um es höflich auszudrücken - in Schieflage geratenen Unternehmens zu werden. So geschah es einem 53-jährigen Hamburger, der sich jetzt wegen Insolvenzverschleppung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten musste.

2011 sei ihm von seinem Kumpel nahe gelegt worden, doch die Führung eines Mineralölservices in Duisburg zu übernehmen, berichtete der gelernte Elektrogerätemechaniker der Strafrichterin. Allerdings ging es der Firma nicht besonders gut. Bedingt durch einen milden Winter, in dem die Nachfrage nach Heizöl deutlich sank, geriet das Unternehmen immer weiter in die roten Zahlen.

"Mein Mandant hat gehofft, das Ruder noch einmal herumreißen zu können", so der Verteidiger. Mit dem Hauptauftraggeber sei darüber verhandelt worden, künftig nur noch die Akquise und Kundenbetreuung zu machen. Der teure Speditionszweig sollte ausgelagert werden. Doch dieser Deal kam nicht zustande.

Die Bilanzen dokumentierten niederschmetternde Zahlen: Hatte die Firma 2011 mit 78 000 Euro in der Kreide gestanden, waren es zwei Jahre später glatt 100 000 Euro mehr. Das Unternehmen war längst zahlungsunfähig. Zu Gunsten des Angeklagten gerechnet, hatte dieser im Juli 2014 mindestens eineinhalb Jahre zu spät einen Insolvenzantrag gestellt.

Per Strafbefehl hatte der bis dato unbescholtene 53-Jährige dafür zunächst 4500 Euro Strafe (150 Tagessätze zu je 30 Euro) zahlen sollen. Er legte Widerspruch ein. "Ich habe gedacht, ich kriege das irgendwie noch hin", so der Mechaniker kleinlaut. "Die Angestellten haben mir so vertraut. Sie haben der Firma sogar private Darlehen gegeben."

Angesichts der Gesamtumstände des Falles, zu denen auch ein deutlich abgekühltes Verhältnis zu seinem früheren guten Freund gehört, senkte die weihnachtlich milde gestimmte Strafrichterin die Strafe auf 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro). Damit gilt der Mann als nicht vorbestraft und hat wenigstens keine Probleme in seinem neuen Job: Er schlägt sich jetzt als Hausmeister durch und verdient gerade so viel, wie es die Pfändungsfreigrenze zulässt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort