Duisburg Das Urteil wird mit Spannung erwartet

Duisburg · Ab dem 29. Januar wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wegen der Abfallgebühren in Duisburg verhandeln. Ob es an diesem Tag bereits ein Urteil gibt, ist nicht sicher.

 Der Müll aus den Duisburger Haushalten landet in dieser Verbrennungsanlage in Oberhausen. Die Kalkulation des Betriebs hat direkt Auswirkungen auf die hiesigen Müllgebühren.

Der Müll aus den Duisburger Haushalten landet in dieser Verbrennungsanlage in Oberhausen. Die Kalkulation des Betriebs hat direkt Auswirkungen auf die hiesigen Müllgebühren.

Foto: archiv

Das Urteil wird mit Spannung erwartet, zum Beispiel vom Grundeigentümerverband "Haus und Grund" (HuG). Er hat seit Jahren gegen die Gebühren geklagt, weil sie seiner Meinung nach vor allem wegen zu hoher Kalkulation der Kosten für die Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage (GMVA) Oberhausen deutlich zu hoch sind.

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf wie berichtet vor zwei Monaten entschieden, dass die Abfallgebühren der Stadt Duisburg rechtswidrig sind. Es war der Ansicht, dass die aktuellen Gebührensätze auf ungenügender Beachtung preisrechtlicher Vorschriften beruhen. Es hatte wie schon zuvor keine Berufung zugelassen, die mussten sich die Beklagten erst einmal erstreiten.

Worum geht es bei dem Rechtsstreit genau? Die GMVA Oberhausen ist ein Public-Private-Partnership-Projekt, das gemeinsam von den Städten Duisburg und Oberhausen sowie dem privaten Entsorger Remondis betrieben wird; Remondis stieg vor 13 Jahren ein und verhinderte damit den drohenden Konkurs der Anlage.

Dort war zuletzt quasi Geld verbrannt worden, weil die Anlage technisch unzureichend war und vor allem, weil die angelieferten Müllmengen viel zu klein waren. Grund dafür war unter anderem, dass etliche Kommunen, die nach Oberhausen hätten liefern sollen, Alternativen fanden. Auf die Schieflage war lange Zeit nicht entscheidend reagiert worden, möglicherweise, weil die beiden Kommunen Oberhausen und Duisburg einen privaten Anteilseigener fürchteten wie der Teufel das Weihwasser.

Als Remondis 49 Prozent der Anteile an der GMVA übernahm, musste der Rat der Stadt Duisburg eine Art Preiskatalog für die Jahre bis 2020 beschließen. Denn in der GMVA hatten sich hohe Schulden angehäuft (die Rede war von 700 Millionen Euro). Die Rückzahlung erfolgte über einen Forderungsverkauf an die Banken zur Sicherung der benötigten Kredite bis 2020. Für den Zeitraum wurden die Müllgebühren entsprechend kalkuliert, wobei für die Jahre 2010/2011 ein gewaltiger Sprung nach oben vorgesehen war.

Mit Remondis lief es in der GMVA von Jahr zu Jahr besser. Zu den angelieferten kommunalen Müllmengen kamen nun auch Abfälle aus der privaten Wirtschaft. Dann aber schaltete sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgrund von Klagen ein. 2012 stellte es fest, dass die in dem Katalog festgeschriebenen Verbrennungspreise nicht marktorientiert seien und die Anlage zudem zu groß dimensioniert sei. Einen angemessenen Preis nannten die Richter aber nicht.

Sie monierten ebenfalls, dass die Erlöse aus dem Verkauf von Strom, der in der GMVA bei dem Verbrennungsprozess entsteht, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Unterm Strich hätte das Urteil quasi bedeutet, dass die angelieferte Tonne Müll statt mit 150 Euro nur mit 100 Euro hätte berechnet werden dürfen. Dass aber die Kommunen diese 150 Euro benötigen, um ihre Verbindlichkeiten bei der Bank bezahlen zu können, das schien die Düsseldorfer Richter nicht zu interessieren. Es schien, als wollten sie deutlich machen, dass die Bürger nicht für Fehlentscheidungen der Politik bis 2009 verantwortlich gemacht werden dürften.

(RP)
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