Duisburg Der Schrottplatz ist die bessere Wahl

Duisburg · Das Duisburger Straßenverkehrsamt bemüht sich, die Abschlepp- und Standkosten für am Straßenrand "vergessene" Fahrzeuge bei den Besitzern geltend zu machen, was aber nicht immer gelingt.

 Vergessen? Oder einfach am Rand der Mannesmannstraße "entsorgt"? Wer dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Etwas anderes gilt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück steht.

Vergessen? Oder einfach am Rand der Mannesmannstraße "entsorgt"? Wer dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Etwas anderes gilt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück steht.

Foto: Reichwein

Im Koffer- und Innenraum sammelt sich der Müll, der Auspuff liegt auf der Straße, kein Nummernschild: Der dunkelrote Wagen war mit Sicherheit einst besser in Schuss. Wie lange das verlassene Auto schon auf der Mannesmannstraße darauf wartet, abgeholt zu werden, kann keiner genau beantworten. So rottet das Fahrzeug vor sich hin, während direkt daneben der alltägliche Verkehr weiterläuft.

Ein orangefarbener Aufkleber ziert seit dem 2. Februar die Frontscheibe des Autos. "Fahrzeug sofort entfernen" heißt es darauf. Nun hat der Besitzer einen Monat Zeit, das Auto von dem Parkstreifen abzuholen. Verschwindet der Wagen nicht von dem Parkstreifen, wird der Pkw abgeschleppt. Eine Forderung, die oft ins Leere gehen kann: "Die Autos sind nicht mehr zugelassen oder verkehrstauglich. Die wurden wie Müll entsorgt", sagt Dirk Bock, Sachgebietsleiter beim Duisburger Straßenverkehrsamt.

Einfach nur stehengelassene Pkw seien noch harmlose Fälle: "Wir haben mal einen Wohnwagen gefunden, der komplett zugemüllt mit Bauabfällen abgestellt wurde." Bock hat eine Vermutung: "Wahrscheinlich dachte sich derjenige, 'Wenn der Wohnwagen hinüber ist, kann ich auch den Rest verstauen und entsorgen'." Er berichtet auch von einem verlassenen Reisebus, der einst herrenlos abgestellt worden war. Da habe das Amt allerdings zum Schluss den Besitzer ausfindig machen können. Es gilt zwischen unterschiedlichen Fällen zu unterscheiden: Neben den zwar lästigen, ansonsten aber harmlosen Rostlauben, die als "Schrottfahrzeuge" gelten, gibt es auch "Gefahrenfahrzeuge". Von einem Gefahrenfahrzeug spricht das Straßenverkehrsamt, wenn das Auto zum Beispiel Öl verliert, die Scheiben eingeschlagen sind oder die Türen offenstehen. Damit wird die öffentliche Sicherheit gefährdet, und es besteht Diebstahlgefahr. Solche Fahrzeuge bekommen einen roten Aufkleber aufgedrückt und müssen sofort aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Einer der kuriosesten Fälle sei ein Trecker gewesen, der "wohl schon Ewigkeiten" an einem Straßengraben vergammelte, so Bock. Dem Abschleppdienst habe der Trecker damals viel Arbeit bereitet, "der musste erst freigelegt werden, man konnte ihn fast nicht mehr richtig erkennen". Hinzu sei gekommen, dass sich die Straße an der Stadtgrenze zu Moers befand, und erst geklärt werden musste, wer überhaupt für den Abtransport zuständig ist. "Letztlich lag die Zuständigkeit bei uns", so Bock. Auch in anderen Fällen ist nicht immer gleich klar, wer dafür zu sorgen hat, dass die Schrottautos verschwinden. Ausschlaggebend sei in jedem Fall, wem die Fläche gehört, auf der sich das Fahrzeug befindet, berichtet Bock. Wenn sich das Vehikel auf einem privaten Parkplatz befindet (wir berichteten über einen solchen Fall auf der Angertaler Straße), gilt das Privatrecht. Ausnahmen sind unter anderem Schrottkarossen auf Garagenzufahrten oder Parkplätzen, die an öffentliche Straßen anschließen. Erst, wenn von dem Auto wesentliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Umwelt ausgeht, muss die Stadt einschreiten und das Fahrzeug abtransportieren.

Über die Beweggründe, einen Wagen im öffentlichen Bereich zu "entsorgen", könne man nur rätseln, sagt Bock. "Es macht eigentlich in jedem Fall mehr Sinn, das Auto zum Schrottplatz zu bringen." Die Fahrzeuge schlicht abzustellen kann ziemlich teuer werden: Neben den Kosten für das Abschleppen und Aufbewahren der Schrottkisten kommen Bußgelder ab 200 Euro hinzu. Wenn durch das Auto auch Schäden für die Umwelt entstehen, können dem Besitzer sogar Freiheitsstrafen drohen.

Auffällige Fahrzeuge können gemeldet werden an Call Duisburg, Telefon 0203 94000 oder per E-Mail an strassenverkehrsamt@stadt-duisburg.de.

(zuew)
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