Duisburg Die Polizei darf Videokameras aufstellen

Duisburg · Am Pollmannkreuz wird bald gefilmt. Nach der gestrigen Entscheidung der Landesregierung muss nun auch geklärt werden, wo die Überwachungsmonitore stehen sollen.

 In Marxloh wird es künftig Videoüberwachung der Polizei geben. Die Landesregierung gab gestern grünes Licht.

In Marxloh wird es künftig Videoüberwachung der Polizei geben. Die Landesregierung gab gestern grünes Licht.

Foto: dpa

Duisburg wird laut dem gestrigen Beschluss der Landesregierung zu den fünf Städten in NRW gehören, in denen Kriminalitätsschwerpunkte gefilmt werden. Bislang geschieht dies nur in Mönchengladbach und Düsseldorf. "Das ist ein Baustein unserer Strategie für mehr Sicherheit in NRW. Kameras werden verstärkt an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt. Eine flächendeckende Videobeobachtung gibt es mit uns nicht", sagte gestern Innenminister Ralf Jäger.

Videobeobachtung würde bedeuten, dass die von der oder den Kameras gefilmten Szenen zeitgleich von der Polizei begutachtet werden, die dann entsprechende Einsätze veranlasst. Videoüberwachung hingegen beinhaltet, dass ein Ort gefilmt wird und sich die Polizei bei gegebenen Anlässen die Aufzeichnungen anschauen kann - zum Beispiel, um Täter zu identifizieren oder Tatabläufe nachvollziehen zu können.

Eine Überwachung setzt allerdings auch voraus, dass die Polizei in der Nähe rund um die Uhr präsent sein muss und über ausreichend Personal verfügt, um auch unmittelbar eingreifen zu können. Bei der Beobachtung ist dies nicht erforderlich. Hier haben die Videokameras allerdings unter anderem eine abschreckende Wirkung, weil die Täter wissen, dass leugnen ihnen nichts bringt, wenn sie später gefasst werden sollten.

Auch heute greift die Duisburger Polizei gelegentlich schon auf Videoaufzeichnungen zurück, zum Beispiel auf die, die an den überwachten Haltestellen von der DVG gemacht werden.

Auch privates Videomaterial wird bisweilen bei der Tätersuche genutzt. So gelang es vor einiger Zeit, einen Brandstifter zu überführen, der schon mehrfach zugeschlagen hatte, ohne dass er zu fassen war. Ein Hausbesitzer hatte mit einer privaten Überwachungskamera aufgenommen, wie der bis dahin Fremde eine Mülltonne vor seine Haustüre rollte und den Inhalt anzündete. Anhand der Bilder wurde der Täter überführt und später auch vom Gericht verurteilt.

Einen automatischen Anspruch, Videomaterial ausgehändigt zu bekommen, hat die Polizei nicht. Auch sie muss sich an die Datenschutzauflagen halten.

Nach der gestrigen Entscheidung der Landesregierung wird Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartels Kontakt mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und mit Oberbürgermeister Link aufnehmen. Außerdem werden die technischen Rahmenbedingen geklärt, um festlegen zu können, wo genau in Marxloh am Pollmanneck künftig die Kameras hängen und die Monitore zur Beobachtung stehen sollen. Infrage dafür käme beispielsweise auch die Polizeiwache in Hamborn, die nur gut eineinhalb Kilometer vom Pollmannecke entfernt liegt. Brtels will die Möglichkeit der Videobeobachtung so schnell wie nur möglich nutzen.

(RP)
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