Duisburg Die Strafe folgt jetzt auf dem Fuß

Duisburg · Seit Mitte Januar sind neun beschleunigte Strafverfahren abgewickelt worden. Einfache Tatbestände können dadurch innerhalb weniger Tage vor Gericht gebracht werden. Die Zahl der Verfahren soll bis auf 200 im Jahr anwachsen.

In Duisburg werden bestimmte Straftäter jetzt in beschleunigten Verfahren verurteilt, auf diesem Wege die Abschreckung erhöht und die Kriminalität effektiver bekämpft. Bis zu 200 beschleunigte Verfahren könnte es in diesem Jahr geben. Gestern präsentierten die Staatsanwaltschaft, das Landes- und Amtsgericht sowie Polizeipräsidentin Elke Bartels das Verfahren bei einer Pressekonferenz.

Damit rechnen können "reisende" Täter oder alle anderen, bei denen damit gerechnet werden muss, dass sie vor der Hauptverhandlung untertauchen, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen. Das beschleunigte Strafverfahren kann zum Einsatz kommen bei "einfachen Taten" wie Diebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. "Das beschleunigte Verfahren gilt für Straftaten, für die maximal Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden", erklärt Bartels.

Täter sollen im besten Fall noch am Tag des Deliktes verurteilt werden. Findet eine Straftat am Wochenende statt, dauert es ein kleines bisschen länger, weil samstags, sonntags und feiertags keine Verhandlungen im Gericht stattfinden. Das Verfahren kann angewendet werden, wenn der Täter mindestens 21 Jahre alt ist, auf frischer Tat ertappt wird und die Beweislage eindeutig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Zeuge die Tat beobachtet hat.

"Für das neue Verfahren kommen bestimmte Zielgruppen in Frage", erklärt Bartels. Damit sind Täter gemeint, die keinen festen Wohnsitz haben oder bei denen ein Strafbefehl ins Leere laufen würde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Täter eine Scheinadresse als Wohnsitz angibt und ein Haftbefehl nicht zugestellt werden kann. Nach Erfahrungen der Staatsanwaltschaft passiert das immer häufiger. Es ist ebenfalls möglich, für Täter eine Hauptverhandlungshaft anzuordnen, die bis zur Gerichtsverhandlung, maximal aber sieben Tage, andauern darf. Das gilt insbesondere für Täter, die untertauchen oder sogar die Stadt oder das Land verlassen könnten. "Die Hauptverhandlungshaft wird ausgesprochen, wenn ein normaler Haftbefehl unverhältnismäßig ist", so Volker Zekl, stellvertretender Direktor des Amtsgerichtes. Das schnelle Verfahren, das seit Mitte Januar neunmal angewendet wurde, bietet etliche Vorteile. "Die Entscheidung erfolgt schnell, effizient und geht kurze Wege", so Zekl. "Zudem können sich die Zeugen besser an die Taten erinnern." Ein Qualitätsverlust der gerichtlichen Entscheidungen sieht er nicht. Denn das schnelle Urteil hat die gleiche Grundlage wie jedes andere.

Möglich wurde das beschleunigte Verfahren vor allem durch ein 15-Punkte-Programm der Landesregierung im Anschluss an die Kölner Silvesternacht 2015. "Im Zuge des Pakets wurden sechs neue Staatsanwälte in Duisburg eingesetzt", erklärt Horst Bien, Leitender Oberstaatsanwalt. "Eine neue Planstelle ist für das beschleunigte Verfahren eingerichtet worden." Seit Mitte Januar ist diese Stelle auch besetzt.

(jlu)
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