Duisburg DPD will das Urteil des Arbeitsgerichts nicht hinnehmen

Duisburg · Seit 2014 versucht die Geschäftsleitung von DPD Am Röhrenwerk, zwei Mitarbeiter durch Kündigungen loszuwerden. Jüngst scheiterte das im Fall eines Teamleiters (Vorarbeiter), der ein Jahr lang beurlaubt war (wir berichteten). In dem Fall liegt jetzt das schriftliche Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vor. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. DPD will damit vor das Landesarbeitsgericht ziehen.

 Das Depot des DPD in Hüttenheim. Hier gibt es schon seit längerem Streitigkeiten, die vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden.

Das Depot des DPD in Hüttenheim. Hier gibt es schon seit längerem Streitigkeiten, die vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden.

Foto: Sebastian Konopka

Bereits 2014 hatte der Teamleiter eine Kündigung erhalten. Es ging um die umstrittene Betriebsratswahl bei DPD vom Juni 2013. Damals warf sein Arbeitgeber ihm vor, während der Arbeitszeit 2013 Untergebene vor der Wahl beeinflusst zu haben. Die Klage scheiterte, weil diese Gespräche außerhalb der Arbeitszeit stattgefunden haben. Es gab eine erneute Kündigung des 38-jährigen Familienvaters. Sie wurde mit rufschädigendem Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber begründet. Dabei ging es um eine Mahnwache vor dem Hauptbahnhof. Sie fand im Oktober 2014 statt. Kurden machten dabei auf das Schicksal ihrer von Islamisten überfallenen syrischen Grenzstadt Kobane aufmerksam.

Der Huckinger soll dabei DPD-feindliche Flugblätter verteilt haben. Solche Flugblätter waren wenige Wochen zuvor vor dem Betriebstor in Hüttenheim aufgetaucht. Darin wurde DPD in deutscher und türkischer Sprache unter anderem vorgeworfen, "DPD behandelt uns wie Sklaven". Auch hieß es darin, "Aushilfen werden ihre elementaren Rechte genommen wie ihr gesetzlicher Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall". Und zu der Betriebsratswahl hieß es darin, DPD kaufe sich einen unternehmerfreundlichen Betriebsrat. Der gekündigte Teamleiter beteuerte, an der Mahnwache überhaupt nicht teilgenommen zu haben. DPD bot aber vor Gericht drei Zeugen auf, die ihn dort gesehen haben wollen. Zwei Zeugen aus dem Kreis der Veranstalter der Mahnwache hatten ihn dort aber nicht gesehen.

Das Gericht hatte letztlich Zweifel an der Glaubwürdigkeit der ersten drei Zeugen. Es kam zu der Feststellung, dass es in der Tat ein Kündigungsgrund wäre, wenn der Teamleiter an Dritte Flugblätter mit solchem Inhalt verteilt hätte. Vor allem die Behauptung, der Betriebsrat bei DPD sei gekauft worden, wäre ehrverletzend. Aber der erste Zeuge sagte nur aus, dass der Teamleiter am Zelt der Mahnwache etwas in der Hand gehalten habe. Der zweite Zeuge sagte nur aus, der Teamleiter habe bei der Mahnwache mit der Hand eine Verteilbewegung gemacht. Selbst hatte er ein solches Flugblatt von ihm aber nicht bekommen. Der dritte Zeuge schließlich, ein DPD-Kollege, sagte aus, er habe von dem Teamleiter diese Flugblätter bekommen, allerdings heimlich zugesteckt. Das aber, befand das Gericht, sei kein Kündigungsgrund. Denn dem DPD-Kollegen seien die darin enthaltenen Vorwürfe bereits bekannt gewesen. Da er das Flugblatt nur ihm zugesteckt, nicht aber an andere verteilt habe, habe dies das Ansehen von DPD in der Öffentlichkeit nicht herabsetzen können.

(RP)
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