Duisburg Drogenkuriere von "Satudarah" verurteilt

Duisburg · Vor dem Landgericht Duisburg fand am Dienstag der Prozess gegen einen Drogenkurier in Diensten der Rockergruppierung "Satudarah" und seine mitangeklagte Lebensgefährtin ein Ende. Die zuständige Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Einführens von Betäubungsmitteln und unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Seine Freundin muss wegen Beihilfe für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Während das Paar, das insgesamt über 20 Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden schmuggelte, in der Mehrzahl der Fälle auf eigene Rechnung handelte, ergaben die Ermittlungen der Polizei, dass zwei Fahrten im Mai und Juli vergangenen Jahres im Auftrag der Motorradrocker von "Satudarah" gegen ein Honorar von etwa 1200 Euro pro "Tour" gemacht worden sind.

Durch verdeckte Ermittlungen — unter anderem wurden ein GPS-Sender an dem Fahrzeug des Kuriers angebracht, Telefonate abgehört und die Tatverdächtigen observiert — kamen die Ermittlungsbehörden den Tätern auf die Schliche, berichtete die als Zeugin vernommene leitende Ermittlungsbeamtin der Polizei Duisburg. Die abgehörten Telefonate seien in einem Mix aus deutscher und türkischer Sprache geführt worden. Der Angeklagte wurde in den Gesprächen "Rindvieh" genannt. Genauere Einzelheiten zu den Kurierfahrten erfuhr die Polizei von einem Kronzeugen aus der Mitte von "Satudarah", der sich laut der Polizeibeamtin bei seinen Angaben auch selbst belastet habe.

Die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen von drei Jahren und zehn Monaten für die Frau, die in den meisten Fällen auf dem Beifahrersitz gesessen hatte sowie sechs Jahre und sechs Monate für den Mann. Die Verteidigung wies darauf hin, dass der erlangte wirtschaftliche Vorteil "im ganz unteren Bereich" anzusiedeln sei. Die Fahrten hätten hauptsächlich als "Einnahmequelle zur Finanzierung des eigenen Drogenkonsums" gedient.

In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass sich die Geständnisse der Angeklagten strafmildernd ausgewirkt hätten. Außerdem habe "keine darüber hinaus gehende Beziehung zu diesem von manchen Leuten als Motorradclub bezeichneten Verein" bestanden, so der Richter. Nach den Plädoyers zeigten die Angeklagten Reue. Es tue ihnen leid, das Drogenverhalten anderer Menschen gefördert zu haben. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

(RP)
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