45 Anzeigen von Kundinnen Brautmoden-Händlerin aus Marxloh wegen Betrugs vor Gericht

Duisburg · Weil sie bestellte Kleider nie geliefert hat, musste sich eine Brautmoden-Händlerin aus Duisburg-Marxloh am Mittwoch vor Gericht verantworten. Es ging um 60.000 Euro. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Die geschädigten Bräute bleiben vermutlich auf den Kosten sitzen.

 Am Hochzeitstag wie eine Prinzessin aussehen, das ist der Traum vieler Bräute: Im Geschäft von Hatice K. wurden sie zur Realität. (Archiv)

Am Hochzeitstag wie eine Prinzessin aussehen, das ist der Traum vieler Bräute: Im Geschäft von Hatice K. wurden sie zur Realität. (Archiv)

Foto: Christoph Reichwein

Nicht lange ist es her, da erfüllte Hatice K. die Wünsche ihrer Kundinnen nach einem perfekten Traum in Weiß: Die Inhaberin eines Brautmoden-Geschäfts in Duisburg-Marxloh machte aus Frauen erst Bräute und dann Prinzessinnen. Ihre Kleider: oben mit Strass besetzte Korsagen, untenrum ausladender Tüll. Wer einmal in seinem Leben eine Prinzessin sein wollte, kam zu Hatice K..

Doch in 45 Fällen ist das gründlich schief gegangen. Im Jahr 2017 trafen 45 Betrugsanzeigen bei der Duisburger Staatsanwaltschaft ein von Frauen, die ihr Kleid entweder gar nicht oder viel zu spät erhalten haben. Manche mussten sich halbfertige Kleider im Laden abholen. In jedem einzelnen Fall bedeutete das eine Katastrophe für die Frauen.

Wegen Betrugs musste sich die Inhaberin am Mittwoch vor dem Amtsgericht Duisburg-Hamborn verantworten. Es ging um 60.000 Euro. Die Richter beschlossen am Ende, das Verfahren gegen Hatice K. einzustellen. Der Grund: Nach Zeugenaussagen der Mitarbeiterinnen war das Gericht überzeugt, K. habe bei Vertragsabschluss nicht gewusst, dass sie die Kleider nicht würde liefern können und handelte somit nicht mit Vorsatz. Die Absicht zum Betrug - und damit Vorsatz - ist aber die strafrechtliche Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Betrugs. Das teilte der Direktor des Amtsgerichts Ernst Paulußen auf Anfrage mit.

K. äußerte sich auch selbst zu den Vorwürfen, erklärte, ihr Vermieter und ein Konkurrent hätten ihr übel mitgespielt. Außerdem habe es Schwierigkeiten mit dem Lieferanten aus der Türkei gegeben. Denn ihr Geschäftsmodell basierte darauf, die Kleider in der Türkei für ihre Kundinnen maßschneidern zu lassen.

Strafrechtlich ist K. nun aus dem Schneider. Betroffene Kundinnen hätten - falls nicht schon geschehen - immer noch die Möglichkeit, in einem Zivilprozess ihr Geld einzuklagen. Doch K.s Geschäft gibt es mittlerweile nicht mehr. Weil die Firma nicht einmal das Vermögen besitzt, einen Insolvenzverwalter zu bezahlen, scheiterte sogar der Insolvenzantrag. Bräute, die bislang ihr Geld nicht zurückerhalten haben, haben es nun noch schwerer.

(heif)
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