Entscheidung des Duisburger Amtsgerichts "Ebay-Baby" soll mit Mutter in Einrichtung ziehen

Duisburg · Die Mutter des im Internet zum Verkauf angebotenen Babys soll mit ihrem Kind und ohne den Vater in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Das hat das Duisburger Amtsgericht am Donnerstag entschieden.

 Mit diesem Bild wurde das Kind auf der Ebay-Seite gezeigt.

Mit diesem Bild wurde das Kind auf der Ebay-Seite gezeigt.

Foto: Screenshot ebay

Was soll mit einem Baby geschehen, das von seinem Vater im Internet angeboten worden ist? Soll es bei einer Pflegefamilie bleiben? Soll es zurück zu seinen Eltern, weil die Annonce auf Ebay Kleinanzeigen laut Vater ja nur ein Scherz gewesen ist? Das Amtsgericht Duisburg hat am Donnerstag einen anderen Weg gewählt: Die 20-jährige Mutter bekommt ihr Kind zurück und zieht mit ihm in eine Mutter-Kind-Einrichtung. Umgehend und bis auf Weiteres.

Und der Vater? Ohne Aufsicht soll er das Baby, das er als "Maria" für 5000 Euro angeboten hatte, nicht sehen dürfen. "Ein unbeaufsichtigter Kontakt des Vaters zum Kind" soll ausgeschlossen werden. "Ergänzende Maßnahmen" hat das Gericht dazu angeordnet. Details dazu wurden nicht bekannt.

Ein Blick zurück: Das Verkaufsangebot erscheint am 11. Oktober in einem verstörenden Online-Inserat: Für 5000 Euro soll ein echtes Baby den Besitzer wechseln. Es handele sich um ein Kind namens Maria, ist in gebrochenem Deutsch in der Beschreibung zu lesen: "Er ist ein kleines Kind, das 40 Tage alt namens Maria (...) verkaufen". Der Verkäufer trägt im Portal den Namen "Kühlschrank". Vier Fotos hat er dazu gestellt. Sie zeigen ein niedliches Baby im Strampelanzug. Ein übler Scherz?

Mitarbeiter der Handelsplattform bemerken die Anzeige jedenfalls schon nach etwa 30 Minuten. Sie sperren sie und verständigen die Polizei. Die findet heraus, von welchem Anschluss aus die Annonce veröffentlicht wurde. Am Abend des 12. Oktober wird in Duisburg die Wohnung einer Flüchtlingsfamilie durchsucht. Die Mutter ist 20 Jahre, der Vater 28 Jahre alt. "Maria" ist ihr einziges Kind. Beide werden vernommen, das Jugendamt nimmt das Kind aus der Familie und gibt es in die Obhut einer Pflegefamilie. Es geht dem Kind "den Umständen entsprechend gut", heißt es danach bei der Stadt Duisburg.

Erst drei Tage nach der Veröffentlichung räumt der Vater ein, die Anzeige selbst aufgegeben zu haben. Es sei nur ein Scherz gewesen. Er übergibt den Ermittlern ein Handy, mit dem die Online-Annonce geschaltet worden sein soll. Anfangs hatte der Mann noch behauptet, er habe sein mobiles Telefon verloren. Gegen ihn wird seitdem wegen des Verdachts des Menschenhandels ermittelt.

Verhandlung dauert 75 Minuten

Die Duisburger Familienrichterin nimmt sich am Donnerstag Zeit: Etwa 75 Minuten dauert die nichtöffentliche Verhandlung mit der Mutter, einem oder mehreren Vertretern des Jugendamts und einem sogenannten Verfahrensbeistand für das Baby. Das Kind selbst und sein Vater sind nicht mit dabei. "Er hätte gedurft, aber er musste nicht", sagt Gerichtssprecher Rolf Rausch. Der Sprecher betont: "Dem Gericht sind keine Anzeichen für eine Vernachlässigung des Kindes bekannt geworden." Weitere Einzelheiten werden nicht bekannt.

Friedhelm Güthoff vom Kinderschutzbund NRW erklärt, was bei solchen Anhörungen geschieht: "Der Richter prüft, was zum Wohl des Kindes die geeignete Maßnahme ist." Sie müsse angemessen zum Elternrecht sein. "Ein Richter kann nicht einfach sagen: Ich entziehe das komplette Sorgerecht."

Wie geht es nun weiter mit der Familie? Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Vater laufen. Maria zieht mit ihrer Mama bis auf Weiteres an einen unbekannten Ort. Und wenn der 28-Jährige seine Tochter sehen will, wird jemand dabei sein. "Kinder in irgendeiner Form anzubieten - da hört der Spaß auf", sagt Güthoff.

(top/lnw)
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