Verwaltungsgericht Verkaufsoffener Sonntag in Duisburg genehmigt

Duisburg · Das Verwaltungsgericht hat den verkaufsoffenen Sonntag in Duisburg zum Kunsthandwerkermarkt erlaubt. Das Gericht hat damit einen Eilantrag der Gewerkschaft Verdi abgelehnt.

Verkaufsoffene Sonntage im Kreis Wesel und Duisburg 2019
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Verkaufsoffene Sonntage im Kreis Wesel und Duisburg 2019

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Foto: AP, AP

Bis zum kommenden Sonntag haben die Duisburger wieder mal die Gelegenheit, sich den stets sehr gut frequentierten Handwerkermarkt auf der Königstraße anzuschauen, der am Donnerstag eröffnet wurde. An zahlreichen Ständen zeigen Handwerker und Künstler, wie ihre Arbeiten entstehen. Daneben gibt es wie immer ein breites Angebot an Speis und Trank — und dazu auch noch einen verkaufsoffenen Sonntag.

Das war bis Donnerstagmittag nicht sicher. Verdi hatte dagegen geklagt und im Falle des verkaufsoffenen Sonntags am 2. April wegen der Kürze der Zeit einen Eilantrag gestellt. Am Donnerstag urteilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Sinne der Stadt, die sich am Freitag dazu äußern will.

Thomas Keuer, Geschäftsführer von Verdi, tat dies gegenüber der RP bereits am Donnerstag. "Das war noch keine grundsätzliche Entscheidung", sagt er. Vielmehr habe das Düsseldorfer Verwaltungsgericht geäußert, dass es aus Zeitgründen diese Erlaubnis erteilt habe und nun die Einwände von Verdi gegen weitere Sonntagöffnungen sehr genau prüfen werde. "Weil der Oberbürgermeister nicht bereit war, mit uns an einem Runden Tisch über das Thema zu reden, haben wir doch erst unsere Zustimmung verweigert. Vorher waren wir ja bereit, einige mitzumachen, vor allem die in der Innenstadt", so Keuer.

Bekanntlich will Verdi, dass in Duisburg nun an keinem Sonntag mehr die Läden öffnen dürfen bzw. will es dem Verwaltungsgericht überlassen, zu entscheiden, in welchen Fällen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und in welchen nicht. So haben in der Vergangenheit Gerichte in anderen Fällen nur dann den Ladenöffnungszeiten an Sonntagen zugestimmt, wenn sie in Verbindung gebracht wurden mit Traditionsveranstaltungen, die schon allein mehr Kunden anlocken. Abgelehnt wurden hingegen diese Sonderöffnungszeiten, wenn es sich um Anlässe handelte, deren Hauptziel es war, Käufer in die Geschäfte zu locken und bei denen das Drumherum allenfalls nur noch schmückendes Beiwerk war.

Verdi-Geschäftsführer Keuer zeigte sich daher auch noch sehr gelassen: "Wie viele verkaufsoffene Sonntage es abgesehen vom 2. April in Duisburg tatsächlich noch geben wird, das wird sich sicherlich bald zeigen."

Anmerkung der Redaktion: In einer Mitteilung der Stadt hatte es geheißen, das Gericht habe entschieden, "dass die verkaufsoffenen Sonntage in Duisburg stattfinden dürfen". Tatsächlich hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit seiner Entscheidung aber nur den verkaufsoffenen Sonntag am 2. April genehmigt. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert.

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