Duisburg Mutter gesteht: Baby aus dem Fenster geworfen

Duisburg · In einem Prozess vor dem Duisburger Schwurgericht hat eine 26-jährige Frau gestanden, ihr Kind Ende November 2014 getötet zu haben. Die Frau hatte das Kind in der Wohnung ihrer Eltern zur Welt gebracht.

Die Mutter des getöteten Babys brach vor Gericht in Tränen aus.

Die Mutter des getöteten Babys brach vor Gericht in Tränen aus.

Foto: dpa, rwe axs

Es muss eine unfassbare Szene gewesen sein: Vor sechs Monaten hat eine Mutter aus Oberhausen ihr Baby direkt nach der Geburt aus der zweiten Etage eines Wohnhauses in einen Hinterhof geworfen. Das Baby hatte die Frau in der Wohnung ihrer Eltern zur Welt gebracht. Der Säugling hatte keine Chance, und starb an den Verletzungen durch den Sturz. "Ich hatte gehofft, dass es durch Kartons abgefedert wird, bevor es aufschlägt", sagte die 26-Jährigen, die sich seit Mittwoch in Duisburg vor Gericht verantworten muss. Sie hatte ihre Schwangerschaft bis zuletzt verheimlicht.

Die Frau war mit ihrer vierjährigen Tochter in der Wohnung ihrer Eltern, als die Wehen einsetzten. Sie brachte ihr Kind auf der Toilette zur Welt - unbemerkt von ihren anwesenden Eltern. "Ich habe das Baby mit den Händen abgefangen, dann habe ich das Fenster aufgemacht", sagte sie den Richtern unter Tränen.

Der Leichnam des Säuglings wurde später von Nachbarn gefunden. Eine groß angelegte DNA-Untersuchung in der Nachbarschaft hatte die Ermittler schließlich zu der Angeklagten geführt. "Ich wollte das Kind eigentlich bei mir zu Hause bekommen und dann in die Babyklappe geben", sagte die Frau.

Zuvor hatte die Angeklagte bereits zweimal abgetrieben, das habe sie nicht erneut gewollt. Warum aber verheimlichte sie ihre Schwangerschaft? "Ich wollte meine Eltern nicht schon wieder enttäuschen." Nach zwei abgebrochenen Ausbildungen habe sie gerade erst wieder eine Lehre zur Bäckereifachverkäuferin begonnen.

Der 26-Jährigen droht zwischen sieben und acht Jahren Haft. Richter, Staatsanwalt und Angeklagte hatten sich bereits am ersten Prozesstag auf dieses Strafmaß verständigt, sollte die Mutter gestehen.

(dpa)
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