Fall "Pascha" Prozess um Rottweiler-Angriff schon wieder verschoben

Duisburg · Nach dem Angriff eines Rottweilers auf ein zweijähriges Kind in Duisburg sollten sich ab Montag zwei Frauen vor Gericht verantworten. Doch der Prozess platzte.

Forots: Prozess in Duisburg  nach Rottweiler-Angriff verschoben
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Prozess nach Rottweiler-Angriff verschoben

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Bereits zum zweiten Mal musste der Prozess gegen die Halterin des Rotterweilers "Pascha" und eine weitere Frau, die den bissigen Hund ausgeführt hatte, verschoben werden. Denn das Duisburger Amtsgericht hatte insgesamt 27 Zeugen geladen - und darauf war die Verteidigung eigenen Angaben zufolge nicht vorbereitet. Weil für eine Fortführung des Prozesses innerhalb der vorgeschriebenen Fristen kein Termin gefunden werden konnte, wird das Verfahren am 29. April noch einmal von vorne beginnen.

Der Rottweiler "Pascha" hatte im vergangenen Sommer in Duisburg ein zweijähriges Mädchen angegriffen und ihm fast die gesamte Kopfhaut abgerissen. Der 13 Monate alte Hund war nicht angeleint und hatte keinen Maulkorb um. Der Hund hatte sich losgerissen und war auf das Kleinkind losgegangen. Dem Vater des Kindes und mehreren Passanten gelang es schließlich, den Hund von seinem Opfer wegzuzerren. Das Leben des Mädchens konnte nur mit einer Notoperation gerettet werden.

Rechte und Pflichten bei bissigen Hunden
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Foto: Christoph Reichwein (crei)

Die Staatsanwaltschaft wirft der Hundehalterin schwere Körperverletzung vor, ihrer Mitangeklagten wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Auf schwere Körperverletzung steht eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Im Dezember 2015 war bereits der erste Prozess gegen die Hundehalterin und ihre Bekannte geplatzt. Vor Gericht wurde damals vor allem darüber gestritten, ob bei der Hundehalterin Agnicszka G. von Vorsatz auszugehen ist. Schließlich gab die zuständige Einzelrichterin das Verfahren an das Schöffengericht ab.

Rottweiler "Pascha" war im November 2015 wegen mangelnder Beißhemmung eingeschläfert worden. Die Hundehalterin hatte sich zuvor vergeblich gegen die Verfügung der Stadt Duisburg zu wehren versucht. Schließlich aber bestätigte das Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Entscheidung.

(kl/dpa)
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