Duisburg Rottweiler "Pascha" wird eingeschläfert
Duisburg · Der Rottweiler, der im Sommer in Duisburg ein zwei Jahre altes Mädchen fast tot gebissen hat, muss eingeschläfert werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte einen Eilantrag der Halterin gegen die angeordnete Tötung des Hundes Namens "Pascha" ab.
"Wir sind ebenso wie die Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangt, dass die von dem Rottweiler ausgehenden Gefahren seine Einschläferung rechtfertigen", teilte das Gericht soeben mit. Die zuständige 5. Senatskammer erklärte zur Begründung, dass eine erneute Attacke durch den Hund nicht ausgeschlossen werden könnte und er deshalb eingeschläfert werden müsste. Die Halterin hatte sich dafür eingesetzt, dass der Rottweiler in eine Tiereinrichtung kommt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. (Aktenzeichen 5 B 925/15)
Die Stadt Duisburg hatte zuvor die Einschläferung nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes angeordnet. Der Hund hatte sich beim Ausführen durch eine Bekannte der Hundehalterin von der Leine gerissen und das Mädchen am Rheindeich in Duisburg angegriffen. Dem Mädchen wurden bei der Attacke große Teile der Kopfhaut samt Haaren abgerissen, und es erlitt teils schwere Bisswunden an Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen.
Das Gericht stützte seine Entscheidung maßgeblich auf ein amtstierärztliches Gutachten. Die Amtstierärztin hatte ein fehlgeleitetes Jagdverhalten festgestellt. "Eine Beißhemmung habe während des unvermittelt gestarteten und sodann zielgerichtet über mehrere Minuten fortgesetzten Angriffs auf das Mädchen nicht bestanden", steht in dem Gutachten. Der Rottweiler könne nicht mehr erfolgversprechend therapiert werden, heißt es weiter.