Landgericht Duisburg Schlachthof-Unternehmer sollen Steuern hinterzogen haben

Duisburg · Ermittler haben erneut die Arbeit in deutschen Schlachthöfen unter die Lupe genommen - und sind überzeugt, auf systematische Steuerhinterziehung gestoßen zu sein. Es soll um 15 Millionen Euro gehen.

Schweinehälften hängen in einem Schlachthof.

Schweinehälften hängen in einem Schlachthof.

Foto: dpa

Beim Einsatz von Arbeitern in deutschen Schlachthöfen soll dem Fiskus ein zweistelliger Millionenschaden entstanden sein. So sieht es die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen einen 54 Jahre alten Unternehmer vom Niederrhein und drei weitere Männer. Es gehe um Umsatzsteuer-Hinterziehung in großem Stil, sagte ein Sprecher des zuständigen Duisburger Landgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Steuerschaden wird demnach auf fast 15 Millionen Euro beziffert.

Der Hauptbeschuldigte ist Geschäftsführer mehrerer Fremdfirmen. Sieben Jahre lang soll er für die Arbeitsleistung in Schlachthöfen Vorsteuerabzüge geltend gemacht und weitergegeben, aber die Steuer schließlich nicht gezahlt haben. "Mein Mandant hat unlängst bei einer Haftprüfung sechs Tage lang zu allem Stellung genommen", sagt der Verteidiger des Unternehmers, Klaus Voßmeyer aus Duisburg. "Unsere rechtliche Würdigung fällt völlig anders aus als die der Staatsanwaltschaft."

So sei der Geschäftsführer zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen. Es sei damit gar kein Schaden entstanden. "Die Staatsanwaltschaft sieht das leider völlig falsch", sagte Voßmeyer. Über den Fall muss nun das Landgericht entscheiden. Ob gleichzeitig auch Sozialabgaben für die Arbeiter hinterzogen wurden, werde noch gesondert untersucht, sagte der Gerichtssprecher.

Bis zu 1000 Arbeiter habe der Unternehmer an verschiedene Schlachthöfe vermittelt. Gezahlt worden sei nach Stückpreis pro geschlachtetes Tier. "Damals gab es noch keinen Mindestlohn", sagte der Anwalt.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Düsseldorfer Ermittler mit den Zuständen in der Schlachthofbranche beschäftigen. Vor sieben Jahren brachte ein umfangreiches Verfahren einen anderen Unternehmer mit ähnlichem Geschäftsmodell als Verleiher von 1000 rumänischen Leiharbeitern hinter Gitter - er wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das komplexe Firmenkonstrukt hatte nach Überzeugung des Düsseldorfer Landgerichts vornehmlich einem Zweck gedient: Als "System zur Verschleierung von Beschäftigungsverhältnissen und zur Umgehung von Sozialabgaben und Steuern".

Der Prozess habe einen Einblick in die Arbeit auf deutschen Schlachthöfen geboten, sagte die Vorsitzende Richterin damals: "Der Umfang illegaler Tätigkeiten und deren Selbstverständlichkeit sind erschreckend. Das Gewerbe scheint von diesen Straftaten durchdrungen zu sein."

(lnw/veke)
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