Eilantrag Verdi klagt gegen verkaufsoffene Sonntage in Duisburg

Duisburg · Der Stadtrat in Duisburg hatte vier Sonntagen zugestimmt, an denen der Handel begleitend zu Veranstaltungen in der Stadt geöffnet haben darf. Das versucht die Gewerkschaft Verdi nun per Eilantrag zu verhindern. Dem Verwaltungsgericht liegt eine Klage vor.

 Der Kunst- und Handwerksmarkt ist - wie hier im vergangenen Jahr - immer gut besucht. Er findet bereits zum 28. Mal statt - eine "Traditionsveranstaltung", sagt Dagmar Bungardt vom City-Management.

Der Kunst- und Handwerksmarkt ist - wie hier im vergangenen Jahr - immer gut besucht. Er findet bereits zum 28. Mal statt - eine "Traditionsveranstaltung", sagt Dagmar Bungardt vom City-Management.

Foto: Reichwein

Per Eilantrag hat der Verdi-Bezirk Duisburg-Niederrhein jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen Ladenöffnungszeiten an Sonntagen eingereicht, die von einer Ratsmehrheit für die Stadt Duisburg beschlossen worden waren. Beim Handelsverband Niederrhein sowie dem Duisburger City-Management stößt der Antrag auf Unverständnis.

"Nach unserer Überzeugung wurde der Antrag des Einzelhandelsverbandes auf Sonntagsöffnung in Duisburg ungeprüft und pauschal von der Stadt genehmigt. Dabei standen nicht die Feste, sondern die Sonntagsöffnung im Vordergrund. Keine der aufgeführten Veranstaltungen wird vom Stadtmarketing beworben", erläutert Thomas Keuer, Verdi-Geschäftsführer, den Grund für die juristische Auseinandersetzung.

Dem widerspricht Dagmar Bungardt vom City-Management entschieden. "Das ist nicht zutreffend. Bei unseren Festen handelt es sich um Traditionsveranstaltungen", sagt Bungardt. Der Kunst- und Handwerkermarkt, der am 2. April stattfinden soll und als erste Veranstaltung betroffen wäre, finde bereits zum 28. Mal statt. Die Veranstaltung "Lack und Chrom" bereits zum 18. Mal. "Das ist schon eine Aussage", sagt Bungardt. Auch der Weihnachtsmarkt sei eine Traditionsveranstaltung. "Wir können auch belegen, dass zu diesen Veranstaltungen mehr Besucher in die Stadt kommen, so wie es verlangt wird." Bungardt sagt, man erfülle alle Voraussetzungen, die für die Öffnung der Geschäfte erfüllt sein müssten.

Das sieht auch Wilhelm Bommann, Geschäftsführer des Handelsverbandes Niederrhein so. "Den Antrag finden wir gar nicht gut", sagt er. Damit werde die gesamte Planung infrage gestellt. "Wir erfüllen alle Voraussetzungen und haben alle Rechtslagen berücksichtigt, wie zum Beispiel die räumliche Abgrenzung." Die besagt, dass der öffentliche Handel in unmittelbarer Nähe des Festes öffnen muss.

Bommann: "Bei unserem diesjährigen Antrag ist es zum Beispiel so, dass Ikea und Zoo Zajak nicht öffnen dürfen, weil sie nicht unmittelbar anschließen." Des Weiteren habe der Handelsverband die geforderten Prognosen für das Stadtfest und die Ladenbesucher abgegeben. "Wir haben versucht, alles mit der Rechtssprechung und der Gesetzeslage in Einklang zu bringen und dann in acht Sitzungen mit den entsprechenden Parteien wie der Werbegemeinschaft, dem Rechtsamt der Stadt oder dem Ordnungsamt abgestimmt." Alle hätten zugestimmt, dass die Prognosen plausibel seien. Auch die räumliche Abgrenzung habe man - in diesem Fall den Kunst- und Handwerkermarkt betreffend - angepasst.

Thomas Keuer von Verdi meint, Stadtteil- und Altstadtfeste könnten und sollten auch ohne dass die umliegenden Geschäfte öffnen stattfinden. Dazu sagt Bommann: "Wir, also der Handel, sind die Begleitmusik zu den Veranstaltungen. Natürlich ermöglicht es den Händlern, an einem solchen Tag Umsatz zu machen." Aber das Hauptargument sei der Zusatzservice für den Verbraucher, auch am Sonntag Einkäufe tätigen oder in Ruhe schauen zu können. Bommann: "Die meisten Bestellungen im Onlinehandel erfolgen an einem Sonntag um 17 Uhr, vom Sofa aus." Die Menschen hätten also ein Interesse daran, am Sonntag in die Stadt zu gehen und einzukaufen, zumal es sich ja auch um Ausnahmesituationen handele und nicht die Regel sei, dass sonntags die Geschäfte geöffnet haben.

Da laut Bommann und Bungardt alle Voraussetzungen erfüllt seien, hoffe man, dass es bei der bestehenden Regelung bleibe. Zu der Aussage Verdis, dass ein genereller Eingriff in die Sonn- und Feiertagsruhe grundgesetzwidrig sei, sagt Bommann: "Mit diesem Argument kann man immer kommen. Aber dann werfe ich die Frage in den Raum, ob am Sonntag denn auch keine Taxis fahren, keine Redakteure arbeiten oder im Krankenhaus kein Pflegepersonal anwesend ist?" Dieses Argument sei veraltet, zumal es sich ja auch nur um vier Sonntage handele.

(RP)
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