Strafbefehl beantragt Duisburger Polizist soll Mann gegen Kopf getreten haben

Duisburg · Ein Polizist aus Duisburg soll bei einer Kontrolle auf einen Mann eingetreten haben, der bereits am Boden lag. Die Duisburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beamten und hat Strafbefehl beantragt.

Vor fast auf den Tag genau elf Monaten, am 25. Juni 2017, kam es auf der Reinerstraße in Bruckhausen zu einer folgenschweren Begegnung zwischen einem Autobesitzer und einer Polizeistreife. Der Bruckhausener hatte seinen Wagen vor der Haustüre in einer Zone abgestellt, wo parken verboten ist. Einer Polizeistreife war dies aufgefallen. Die beiden Beamten hatten den Mann und seine Ehefrau angesprochen und sie aufgefordert, den Wagen wegzusetzen. Demonstrativ ging der Mann zu seinem Wagen und zurück und begann den Kofferraum zu entladen.

Es kam dann zu einer verbalen Auseinandersetzung, in die sich immer mehr Nachbarn des Mannes einmischten. Im Netz kursierte später ein Video, das diese Szene festhält. Zu sehen und zu hören ist, dass der beschuldigte Polizist den Autobesitzer auffordert, stehen zu bleiben, als er in den Hausflur geht. Was dann hinter der Türe passierte, zeigt das Video nicht. Der Autobesitzer erstattete später bei der Polizei Anzeige gegen diesen Beamten, weil er ihn getreten und verletzt habe. Der Polizist widersprach.

Gefährliche Tritte

Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf und kam zu dem Ergebnis, dass der Beamte den Mann drei mal getreten hat, obwohl diese bereits am Boden lag und von anderen Polizisten festgehalten wurde. Mindestens einmal soll er dabei Kopf beziehungsweise Oberkörper des Bruckhauseners getroffen und ihn dadurch verletzt haben. Der Bruckhausener habe seinerseits erheblichen Widerstand geleistet, als die Polizei ihn — insbesondere zur Beruhigung der aufgebrachten Stimmung — festnehmen wollte.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Abschluss ihrer Ermittlungen beim zuständigen Amtsgericht Ruhrort in beiden Fällen den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Das Amtsgericht hat inzwischen zugestimmt und den beiden Männern die Entscheidung zugestellt.

Legen sie keinen Einspruch ein, werden die Strafbefehle — sie sind vereinfacht gesagt mit einem Bußgeldbescheid vergleichbar — in spätestens zwei Wochen rechtskräftig. Dann muss der Bruckhausener eine Geldstrafe bezahlen und der Polizist eine Freiheitsstrafe auf Bewährung hinnehmen. Weil nicht öffentlich verhandelt wurde, gibt das Gericht die Höhe der Geldstrafe nicht bekannt und gibt auch keine Auskunft darüber, wie hoch die Freiheitsstrafe auf Bewährung ausfällt. Sie kann allerdings maximal ein Jahr betragen. Wird allerdings Einspruch eingelegt, kommt es zu einer (öffentlichen) Verhandlung.

Polizist droht Disziplinarverfahren

Vor allem dem Polizisten drohen noch weitere Konsequenzen. Nimmt der den Strafbefehl an, wird das gegen ihn im Sommer 2017 eingeleitete Disziplinarverfahren wieder aufgenommen, das während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und bis zur Entscheidung des Amtsgerichtes ruhte. Geprüft wird dann, ob zusätzliche Schritte — eine Doppelbestrafung ist nicht vorgesehen — gegen den Beamten erfolgen müssen, zum Beispiel weil die Gerichtsentscheidung nicht weitreichend genug ist. Im schlimmsten Fall wird der Polizist entlassen.

Im Dienst ist er schon lange nicht mehr. Polizeipräsidentin Elke Bartels hatte ihn nach Bekanntwerden des Vorfalls in Bruckhausen unverzüglich von seinen Dienstpflichten entbunden.

(sef)
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