AG Selbsthilfe spricht von Ausgrenzung DVG verbannt Elektro-Scooter in Duisburg

Duisburg · Sie folgt damit dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen an Rhein und Ruhr. Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen spricht von Ausgrenzung.

 Rentner Eckhard Felix (68) wird mit seinem Elektro-Scooter demnächst vergeblich auf den Bus warten.

Rentner Eckhard Felix (68) wird mit seinem Elektro-Scooter demnächst vergeblich auf den Bus warten.

Foto: Gero Helm

Gehbehinderte mit motorbetriebenen Wägelchen werden von der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) ab sofort nicht mehr befördert. Das Nahverkehrsunternehmen folgt damit dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen an Rhein und Ruhr. Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter spricht von Ausgrenzung.

Die DVG verbannt so genannte Elektro-Scooter aus Bussen und Bahnen. Gehbehinderte, die mit einem solchen Wägelchen unterwegs sind, werden ab sofort nicht mehr mitgenommen. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Rollatoren bleiben von diesem Verbot ausdrücklich ausgenommen, betont die DVG in einer Presseerklärung. Diese würden selbstverständlich weiterhin befördert.

Elektro-Scooter, das sind motorbetriebene Gehhilfen, in der Regel ausgestattet mit vier kleinen Rädern, einem Sitz und einer Lenkstange mit einem Einkaufskorb davor. Sie sind nicht zu verwechseln mit deutlich schwereren Elektro-Rollstühlen, die mehrere hundert Kilo auf die Waage bringen.

Allein Elektro-Scooter sind nun in Bussen und Bahnen nicht mehr erwünscht. Die DVG folgt damit dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen an Rhein und Ruhr und begründet das Verbot wie diese mit einem Gutachten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dieser kommt in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass in Fahrzeugen abgestellte E-Scooter ein Sicherheitsrisiko darstellen, besonders beim Bremsen und Anfahren.

Mit einer Länge von bis zu 1,60 Meter seien Elektro-Scooter in den Fahrzeugen aufgrund ihres - im Vergleich zu einem Rollstuhl - größeren Wendekreises schwer zu manövrieren. Halteplätze, die der Gesetzgeber für den Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreibt, seien deshalb für Scooter nicht zu erreichen. In der Regel würden die Elektrowägelchen in Fahrtrichtung geparkt. Wörtlich heißt es in der Studie: "Durch ein Kippen oder Rutschen eines Elektromobils können Dritte oder auch die Nutzer selbst gefährdet werden".

Reinhard Osterfeld, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen, räumt ein, dass Elektro-Scooter in Bussen und Bahnen zwar eine Verletzungsgefahr darstellen können. Dennoch sei es sehr bedauerlich, dass die Verkehrsbetriebe zu einem Verbot greifen: "Eine Ausgrenzung ist es in jedem Fall", so Osterfeld. Denn wer einen E-Scooter nutze, sei auch darauf angewiesen und habe keine Alternative.

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