Duisburg Ebay-Baby: Vater wird nicht angeklagt

Duisburg · Der 28-jährige bleibt ein freier Mann, weil ihm keine konkreten Verkaufsverhandlungen nachzuweisen und nicht zu widerlegen war, dass er nur einen "dummen Scherz" hatte machen wollen.

 Im Oktober pries ein Vater mit diesem Bild seine kleine Tochter Maria zum Kauf an. Die Ermittlungen gegen den Mann wurden eingestellt.

Im Oktober pries ein Vater mit diesem Bild seine kleine Tochter Maria zum Kauf an. Die Ermittlungen gegen den Mann wurden eingestellt.

Foto: Screenshot

Der Vater der kleinen Maria, der im Oktober auf der Plattform von Ebay seine damals gut einen Monat alte Tochter zum Verkauf angeboten hat, muss sich dafür nicht vor Gericht verantworten. Wie die zuständige Duisburger Staatsanwaltschaft gestern schriftlich mitteilte, wird das Verfahren gegen den Vater aus Syrien eingestellt. Es hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Mann konkrete Verhandlungen mit einem Interessenten geführt habe. Das aber sei Voraussetzung für eine eventuelle Verurteilung wegen Kinderhandel.

Die Anzeige hatte im Herbst nur rund eine halbe Stunde im Netz gestanden. 5000 Euro wollte der 28-jährige Vater für seine kleine Tochter haben. Noch am gleichen Tag ermittelte die Polizei den Verfasser. Marias Eltern wohnten zusammen mit weiteren Angehörigen in Rheinhausen. Der 28-jährige Mann hatte sich selber bei der Polizei gestellt. Er war mit seiner sieben Jahre jüngeren Frau, die von der Anzeige offenbar nichts wusste, vor rund einem Jahr aus Syrien gekommen. Zwei Tage nachdem die Polizei seine Wohnung durchsucht und unter anderem seinen Computer sichergestellt hatte, stellte sich der Mann selbst bei der Polizei und übergab ihr auch das Handy, über das die Anzeige ins Netz gestellt worden war. Gegenüber den Vernehmungsbeamten behauptete er, er habe nur einen dummen Scherz machen wollen.

Das sei ihm nicht zu widerlegen, so die Staatsanwaltschaft, zumal er selbst dafür gesorgt habe, dass die Anzeige gelöscht wurde. Der 28-Jährige hatte gegenüber den Ermittlern erklärt, er sei durch eine Ebay-Aktion inspiriert worden, bei der ein Engländer seine Ehefrau habe verkaufen wollen. Das habe diesem Mann zu hoher Popularität verholfen. Als er erkannt habe, dass seine Verkaufsanzeige für die kleine Maria möglicherweise ernst genommen werden könnte, habe er diese unverzüglich gelöscht, heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Ein vorsätzliches Handeln könne dem Mann somit nicht nachgewiesen werden. "Die Ermittlungen haben auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte konkrete Verhandlungen mit einem möglichen Interessenten aufgenommen hatte." Dies aber sei unter diesen Umständen Voraussetzung für eine Bestrafung wegen versuchten Kinderhandels gemäß Paragraf 236 Strafgesetzbuch. Nach Bekanntwerden war das Baby im Oktober zunächst vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht und Ende desselben Monats auf Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes seiner Mutter zurückgegeben worden. "Die Kindesmutter wird ihre derzeitige Lebenssituation aufgeben. Sie wird sich mit dem Kind in eine spezielle Mutter-Kind-Einrichtung begeben. Ein unbeaufsichtigter Umgang des Kindsvaters mit dem Baby ist nicht möglich", hieß es damals in einer Mitteilung des Gerichtes. In dieser Einrichtung halten sich die junge Mutter und ihr Kind bis heute auf und haben, so ist zu hören, schon dadurch deutliche Fortschritte gemacht, dass sie in anderen sozialen Strukturen leben.

(RP)
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