Innenansichten Die Universität Duisburg-Essen Ein Jurist als schrecklicher Gutachter

Duisburg · Im Jahr 1720 wurde vor dem Stadtgericht in Halberstadt ein bizzarer Fall untersucht. Es ging um eine Frau in Männerkleidern und um Unzucht. Caspar Theodor Summermann, Juraprofessor an der Universität Duisburg, wirkte an dem Verfahren mit.

 Der Duisburger Professor Caspar Theodor Summermann (1674-1754) erstellte ein gnadenloses Rechtsgutachten.

Der Duisburger Professor Caspar Theodor Summermann (1674-1754) erstellte ein gnadenloses Rechtsgutachten.

Foto: Universitätsbibliothek Leipzig, Porträtstichsammlung 51/152.

In unserer Serie über die Universität Duisburg-Essen blicken wir diesmal auf ein Kapitel der alten Universität in Duisburg zurück, deren Ära von 1655 bis 1818 währte. Die Geschichte ist nicht schön, aber bezeichnend für den damaligen Zeitgeist, der noch einige Jahrzehnte von der Aufklärung entfernt war. Im Mittelpunkt steht eine Frau, die ihre Zuneigung zu einer anderen Frau mit dem Leben bezahlen musst. An ihrem Tod ist ein Duisburger Jura-Professor maßgeblich beteiligt.

Die Angeklagte Catherina Linck

Angeklagt war eine 33-jährige Frau, aus einfachsten Verhältnissen, Catherina Margaretha Linck, die drei Jahre zuvor, als Mann verkleidet und unter dem Namen Anastasius Lagrantinus Rosenstengel, eine andere Frau, Margaretha Mühlhahn, geheiratet hatte. Die Ehe war von kurzer Dauer, da die Schwiegermutter die falsche Identität des "Schwiegersohnes" entlarvte. Nach der Enttarnung der Catherina Linck kam es zu einem Gerichtsverfahren, das den Regeln der Inquisition folgte. Und so musste Catherina Linck in der Inquisition gestehen, dass sie ein "von Leder gemachtes ausgestopftes männliches Glied" mit "einem ledernen Riemen" benutzt hatte. Eine damals absolut verwerfliche Tat, die mit dem Tode bestraft werden konnte. Das abenteuerliche Leben der Angeklagten und den Prozess bis zur Hinrichtung beschreibt Angela Steidele in dem Buch "In Männerkleidern".

Hier entsteht das neue Hörsaalzentrum der Universität Duisburg-Essen
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Der Rechtsgelehrte Professor Summermann

Was hat dieser bizarre Fall mit der alten Universität Duisburg zu tun? Eine wesentliche Rolle bei der Verurteilung der beiden Angeklagten Catherina Linck und deren Ehefrau Margaretha Mühlhahn spielte zu Beginn des 18. Jahrhunderts der Duisburger Rechtsgelehrte und Universitätsprofessor, Caspar Theodor Summermann. Wer war dieser Mann? Summermann stammte aus einer angesehenen Familie. Der Vater war Tuchhändler und Bürgermeister in Unna. Die Familie gehörte zur reformierten Gemeinde der Calvinisten. Sein Studium absolvierte er in Köln, Jena und Halle. "Er wurde nach dem Studium und praktischer juristischer Tätigkeit beim Reichskammergericht in Wetzlar im Jahr 1699 in Duisburg zum Doktor jur. promoviert und im Jahre 1700 zuerst als außerordentlicher Professor, dann, genau ein Jahr später, als ordentlicher Professor berufen. Er sollte sich als beliebter, allerdings wenig origineller akademischer Lehrer erweisen, der sich äußerst eng an die von der Regierung verordneten Lehrbücher hielt", beschreibt Gründungsrektor Helmut Schrey das Profil Summermanns in seinem Buch über die Geschichte der Duisburger Universität. Summermann pflegte im Auftrag der Universität intensive Kontakte in Richtung Berlin und bewirkte "eine Vermehrung der universitären Einkünfte". Summermann war zur damaligen Zeit ein hoch angesehener Rechtsgutachter. Er blieb bis zum Ende seines Lebens in Duisburg und konnte an der damaligen Universität ein besonderes Jubiläum feiern: Er bekleidete sein Amt 50 Jahre lang.

Das Rechtsgutachten

Beim Verständnis der Rechtsfindung kommt es nicht darauf an, wie man Rechtsgutachten heute versteht, sondern darauf, wie man Recht früher gedeutet hat und welche Folgen diese fatalen Interpretationen zeitigen. Die Urteilsfindung im Fall Linck war kompliziert und das detaillierte Aufbereiten der Vernehmungsgeschehnisse aufwändig. Angela Steidele hat die Prozessgeschichte detailliert recherchiert. Nach mehrmonatigen Vernehmungen schickte das Halberstädter Stadtgericht die umfangreiche Aktensammlung an die Universität Duisburg. Summermann galt als exzellente Adresse für Rechtsgutachten. Die Akten des Inquisitionsverfahrens kamen Ende 1720 nach Duisburg. Dort machte sich Summermann nach intensivem Aktenstudium daran, einen Entwurf des Urteils zu fertigen. Er war gründlich und formell bei seiner Urteilsfindung. Sein Gutachten traf im April 1721 in Halberstadt ein. Für Catharina Linck forderte er ein Todesurteil (Hinrichtung durch den Strang und anschließende Verbrennung), während er für ihre Ehefrau Catharina Mühlhahn zwecks Wahrheitsfindung die "Peinliche Befragung" (Folter) befürwortete. Die Anwendung der Folter zur Beweiserhebung erfolgte nach präzisen Verfahrensanweisungen. Summerland urteilte in extrem enger Anlehnung an das bestehenden Rechtssystems. Von dem aufkommenden liberalen Geist an der alten Duisburger Universität war an der juristischen Fakultät vermutlich eher wenig zu spüren.

Urteil und Hinrichtung

Summermanns Urteilsentwurf sowie sämtliche Inquisitionsakten mussten von den Halberstädter Gremien (Geheimer Rat) vor der Vollstreckung zur "Confirmation", der endgültigen Bestätigung, nach Berlin an König Friedrich Wilhelm I. geschickt werden. Der Rat war in seinem Urteil gespalten - man mühte sich um eine "saubere" juristische Lösung. So blieb als letzte Instanz der "Soldatenkönig". Zunächst folgte der König der Empfehlung des Geheimen Rates, erließ also ein eher mildes Urteil. Das deutet aus heutiger Sicht darauf hin, dass es durchaus unterschiedliche juristische Bewertungen der Tat gab. Aber der Soldatenkönig zögerte mit der Urteilsverkündung und wandelte das Urteil fünf Tage später doch in Tod durch das Schwert für Catharina Linck um. Ein "Gnadenakt" gegenüber dem Tod durch den Strang am Galgen. Die Hinrichtung fand Anfang November 1721 auf dem Halberstädter Fischmarkt statt. Catharina Linck war vermutlich europaweit die letzte Frau, die wegen der so genannten Unzucht zwischen Frauen hingerichtet wurde. Ihre Ehefrau, Catharina Mühlhahn blieb bis 1724 im Zuchthaus, heiratete 1726 erneut und gebar drei Kinder.

Quellen: Angela Steidele “In Männerkleidern.„ Das verwegene Leben der Catharina Margaretha Linck alias Anastasius Lagrantinus Rosenstengel, Köln 2004

Helmut Schrey, Die Universität Duisburg. Geschichte und Gegenwart. 1982

(RP)
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