Loveparade-Prozess Erleichterung in Duisburg über die OLG-Entscheidung

Duisburg · Die Katastrophe der Loveparade 2010 in Duisburg soll nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet werden. Oberbürgermeister Sören Link hofft auf eine Entscheidung, die den Angehörigen der Loveparade-Opfer etwas Frieden bringt - auch wenn sein Vorgänger Sauerland nicht auf der Anklagebank sitzen wird.

Die einen hatten es gehofft, die anderen für ausgeschlossen gehalten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es nun doch zu einem Loveparade-Prozess kommen soll. Das Landgericht Duisburg teilte am Montag dazu mit, dass er - wie bereit geplant - in Räumen der Düsseldorfer Messe stattfinden wird. Ein Termin ist noch nicht festgelegt.

Bekanntlich hatte das Landgericht im vorigen Jahr die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt. Die Duisburger Staatsanwaltschaft hatte dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt. Es hält anders als die Duisburger Juristen für wahrscheinlich, dass die (oder einige der) Angeklagten verurteilt werden könnten. Unter ihnen sind Mitarbeiter der Stadtverwaltung, denen vorgeworfen wird, ihrer Sorgfaltspflicht nicht im erforderlichen Maße nachgekommen zu sein.

Loveparade-Katastrophe in Duisburg: Nacht der 1000 Lichter:
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Nacht der 1000 Lichter: Gedenken an Loveparade-Opfer

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Foto: dpa, rwe vge

Nicht auf der Anklagebank sitzen wird Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland, der allerdings vermutlich als Zeuge benannt werden wird. Der bekannteste Beschuldigte seitens der Stadt, der sich verantworten soll, wird wohl Duisburgs ehemaliger Planungsdezernent Jürgen Dressler sein, der sich seit einigen Jahren in Ruhestand befindet und gerade erst entschieden hat, seinen Lebensabend in Namibia zu verbringen. Ein Duisburger Opfer-Anwalt, der auf dem Gerichtswege hatte verhindern wollen, dass Dressler dorthin auswandert, war mit seinem Vorstoß erst vor wenigen Wochen gescheitert.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist am Montag von Oberbürgermeister Sören Link positiv aufgenommen worden. Nach der Entscheidung, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, habe er bereits betont, "dass ich kein Jurist bin und diese Entscheidung nicht fachlich werten kann. Genau so wenig will ich heute die anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf juristisch bewerten." Verstehen und nachfühlen könne er aber den Wunsch der Angehörigen, der Betroffenen, Verletzten und Traumatisierten, Antworten auf ihre Fragen zu finden. "Für sie ist die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts ein wichtiger Schritt", so Link am Montag in seiner Stellungnahme. "Ich hoffe sehr, dass der nun folgende Weg zu einem Ergebnis führt, welches vor allem den Angehörigen der Toten der Loveparade nach so vielen Jahren irgendwann etwas Frieden bringt." Sie hätten ein Recht auf Aufklärung.

Ähnlich liest sich auch die Stellungnahme des Beirats der "Stiftung Duisburg 24.7.2010". Jürgen Widera, Vorstand der Stiftung und Ombudsmann der Loveparade-Opfer sagte: "Wir haben nun die Hoffnung darauf, dass durch die juristische Aufarbeitung die Ursachen aufgeklärt werden." Mit großer Erleichterung hätten die Angehörigen der 21 Todesopfer sowie die Betroffenen der Loveparade-Katastrophe die Nachricht aufgenommen, dass es nun doch zu einem Prozess kommen wird.

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Foto: Christoph Reichwein

Manfred Reißaus, der seine Tochter bei der Katastrophe verloren hat und Sprecher der Angehörigen im Beirat der Stiftung ist, wird zitiert: "Ich bin sehr froh, dass das Oberlandesgericht so entschieden hat. Alles andere wäre wie ein Schlag ins Gesicht gewesen. Mit dem Abschluss eines Prozesses haben wir die Chance, unseren inneren Frieden zu finden." Die Stiftung wird sich nun darauf vorbereiten, die Angehörigen und Betroffenen während des Prozesses zu betreuen.

(RP)
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