Duisburg Ex-Jäger: Schüsse auf Polizei als "Frage der Ehre"

Duisburg · Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Mit diesem mehr als deutlichen Urteil endete am Mittwoch vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 56-jährigen Mann aus Beeck. Am 1. Juli hatte er an seiner Wohnungstür an der Magdalenenstraße aus einer Pistole fünf Schüsse abgegeben, einen Schlüsseldienstmitarbeiter und einen Polizisten verletzt.

Duisburg: Ehemaliger Jäger schießt auf Polizei und Schlüsseldienst
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Ehemaliger Jäger schießt auf Polizei und Schlüsseldienst

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Vier Polizisten hatten seine Wohnung durchsuchen wollen, um acht Schusswaffen zu beschlagnahmen, für die der Jäger die Waffenbesitzerlaubnis verloren hatte. Kaum hatte der Schlüsseldienstmitarbeiter die Tür geöffnet, "schoss der Angeklagte auf alles, was sich im Treppenhaus bewegte", so der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer in der Urteilsbegründung.

Dabei, so das Gericht, habe der 56-Jährige heimtückisch gehandelt und den möglichen Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Die Polizisten hätten nicht mit einem Angriff gerechnet. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Beamten sich in bestimmter Weise im Treppenhaus positioniert und zum Teil sogar ihre Waffen gezogen hätten, betonte das Gericht. "Aus Sicht der Polizei war es ein reiner Routineeinsatz. Es gab keine Anzeichen, dass der bis dato völlig unbescholtene Angeklagte angreifen würde."

Es sei reines Glück gewesen, so der Vorsitzende, dass der Schlüsseldienstmitarbeiter mit einer Verwundung an der Hand, unter deren Folgen er heute noch leidet, und ein Beamter mit einer leichten Verletzung am Unterarm davon gekommen seien.

Der Angeklagte machte bis zuletzt von seinem Recht auf Schweigen Gebrauch. Sein Verteidiger hatte im Schlussvortrag auf gefährliche Körperverletzung plädiert. Sein Mandant sei "gelernter Schütze" und habe deshalb absichtlich daneben geschossen. Der Angeklagte kommentierte dies mit einem einzigen Satz: "Lassen wir das mal so stehen."

Beim Haftrichter hatte er sich sehr viel deutlicher ausgedrückt: Ein deutscher Jäger lasse sich seine Waffe nicht wegnehmen. Die Schüsse seien eine Frage der Ehre gewesen. Das Gericht hielt die Version des Angeklagten als Kunstschützen für unhaltbar. Mit dem Urteil blieb die Kammer nur leicht unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der elf Jahre gefordert hatte.

(bm)
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