Duisburg Fachanwälte starten in Ruhrort durch

Duisburg · Die neue Rechtsanwaltskanzlei SDS in Ruhrort hat sich auf die Felder IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz spezialisiert. Die drei Anwälte aus Duisburg beziehungsweise Essen arbeiten deutschlandweit.

 Stefan Sander, Dr. Miriam Dahm und Heiko Schöning (v.l.) in ihrer neuen Kanzlei an der Harmoniestraße in Ruhrort.

Stefan Sander, Dr. Miriam Dahm und Heiko Schöning (v.l.) in ihrer neuen Kanzlei an der Harmoniestraße in Ruhrort.

Foto: Christoph Reichwein

Fachanwälte für IT-Recht gibt es relativ wenige in Deutschland, etwa 400 an der Zahl. An einer Hand abzählen kann man jene, die darüber hinaus auch noch gelernte Informatiker sind. Stefan Sander ist einer von ihnen. Von Hause aus ist er Software-Systemingenieur, hat also, wie er selbst sagt, "den Sachverhalt von innen heraus kennengelernt", bevor er Anwalt wurde. "Eine seltene Kombination", so Sander, die ihm natürlich viele Vorteile in seiner täglichen Arbeit verschafft, weil er weiß, wovon er spricht.

Der 33-jährige Homberger hat mit seinem Studienkollegen Heiko Schöning (ebenfalls 33 und gebürtiger Wanheimer) sowie der Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Dr. Miriam Dahm (40), in Ruhrort eine Kanzlei eröffnet. Für die beiden Duisburger Rechtsanwälte ist es eine Rückkehr zu ihren Wurzeln. Und auch die gebürtige Essenerin Dahm bekam dadurch die Möglichkeit, wieder in ihre geliebte Heimatstadt zu ziehen.

IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz (Recht des geistigen Eigentums) sind die Schwerpunkte der neuen Kanzlei. Die drei Anwälte konzentrieren sich dabei auf die Beratung von Unternehmen, und das deutschlandweit.

Sander und Schöning, der seinen Fachanwalt auch so gut wie in der Tasche hat, beschäftigen sich hauptsächlich mit IT-Recht, sowohl auf Anbieterseite (Unternehmen, die beispielsweise Software oder Hardware entwickeln oder Telekommunikationsleistungen anbieten), als auch auf der Nachfrageseite. "Die wird immer größer", sagt Sander. Denn Computer und Internet seien aus dem Unternehmensalltag schließlich nicht mehr wegzudenken. Jedes Unternehmen komme heute früher oder später mit der IT-Branche in Berührung, sei es für den eigenen Internetauftritt, im Online-Handel, beim Ein- oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen oder bei unternehmensinternen Betriebsabläufen, etwa in der Buchhaltung oder der Personalverwaltung. "Dabei greifen sie meist auf eine bestimmte Software zurück", so Sander. Falle die aus, aus welchem Grund auch immer, oder halte sie nicht das, was der Anbieter versprochen hat, könne für das Unternehmen ein großer finanzieller Schaden entstehen.

Sander und Schöning helfen dabei, Regressansprüche geltend zu machen. Am liebsten ist es ihnen aber natürlich, wenn sie ein Unternehmen schon vor dem Einkauf einer Software hinzuzieht. Denn die Experten erkennen die rechtlichen Fallstricke schließlich am besten und können eingreifen, bevor ein Schaden überhaupt entsteht. Auch bei der Gestaltung eines Internetauftritts von Unternehmen beraten sie. So sorgen sie etwa dafür, dass das Impressum auch den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Eine Teildisziplin des IT-Rechts ist das Datenschutzrecht. Viele, vor allem kleine Unternehmen, gingen damit meist sehr lax um, so Schöning. Dabei habe der Datenschutz Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmensbereiche - sowohl intern, etwa in der Personaldatenverwaltung, als auch extern, etwa im Umgang mit Kunden oder im Bereich von Werbung und Marketing.

Gewerblicher Rechtsschutz ist der Schwerpunkt von Dr. Miriam Dahm. "Hier geht es um alles, was mit geistigem Eigentum und geistigen Schutzrechten zu tun hat", erklärt sie. Darunter fallen beispielsweise Marken in der Werbung. "Marken sind wichtig für den Wiedererkennungswert und den Verkauf eines Produktes. Aber ein mit einer Marke gekennzeichnetes Produkt ist auch immer stärker, weil es gegen Konkurrenzprodukte verteidigt werden kann, indem man Markenverletzungen rügt. Das ist bei vielen Unternehmen noch nicht so im Bewusstsein", erklärt die Fachanwältin. Es sei sehr wichtig, Marken und Logos schützen lassen, um im Streitfall eine Handhabe zu haben. Denn es gebe viele Nachahmer, etwa in der Modebranche, in der Automobilindustrie, aber auch in der Mobilfunk-Branche, in der sie sich besonders gut auskennt. Dahm: "Der Klassiker sind die vielen Rechtsstreitigkeiten zwischen Samsung und Apple. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig um Schutzrechte zu kümmern."

(skai)
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