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Duisburg FDP: Ratsbeschluss ist rechtswidrig

Duisburg · Die Duisburger FDP ist von dem Ratsbeschluss durch SPD- und CDU, die Finanzierung der Fraktionsarbeit neu zu regeln (CDU und SPD erhalten bekanntlich mehr, alles anderen Fraktionen und Ratsgruppen zum Teil deutlich weniger) stark betroffen. Bleibt es bei dem Beschluss, wird sie nur noch statt jährlich rund 80.000 nur noch knapp 50.000 Euro bekommen, zu wenig, um Miete für die Büroräume und das Gehalt für den Geschäftsführer bezahlen zu können. Wilhelm Bies, Sprecher der FDP-Ratsgruppe fordert daher den Oberbürgermeister auf, den Beschluss zu beanstanden. Denn er sei rechtswidrig. "Eine sachgerechte Fortsetzung unserer Arbeit im Rat ist durch den Mehrheitsbeschluss nicht mehr... für die laufende Wahlperiode sichergestellt. Die Mindestanforderungen an Ausstattung und Betrieb einer Ratsgruppe, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht nach geltendem Recht gefordert sind, werden weder durch den Beschluss, noch hinreichend durch den zugrunde liegenden Erlass des Innenministers erfüllt."

Es sei nicht das Recht einer Ratsmehrheit, der -minderheit "durch Schaffung existenzvernichtender finanzieller Fakten ihre elementaren demokratischen Mitwirkungsrechte zu verunmöglichen", schreibt Bies. Opposition sei eine demokratische Notwendigkeit. "Sie faktisch zu beseitigen, fällt nicht in die Kompetenz oder Verfügungsgewalt einer Mehrheit." Dies gelte insbesondere dann, wenn genau die Mehrheitsfraktionen finanziell von solchen Mitteln profitierten, die sie der Opposition durch den Abstimmungsakt nähmen. "Hier liegt greifbar ebenso Willkür wie Rechtsmissbrauch." Die FPD will, dass der Ratsbeschluss neben einer behördlichen und gegebenenfalls kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt wird.

(RP)
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