Duisburg Gericht lässt Loveparade-Anklage nicht zu

Duisburg · Einen Strafprozess zur Duisburger Loveparade-Katastrophe wird es vorerst nicht geben. Das Gericht lehnte eine Klage der Staatsanwaltschaft ab. Der Oberbürgermeister zeigte sich betroffen.

 Das Medieninteresse war riesig, als Oberbürgermeister Sören Link gestern im Rathaus eine Erklärung zum Loveparade-Strafverfahren abgab.

Das Medieninteresse war riesig, als Oberbürgermeister Sören Link gestern im Rathaus eine Erklärung zum Loveparade-Strafverfahren abgab.

Foto: Christoph Reichwein

Seit gestern haben die Betroffenen der Loveparade-Katastrophe Gewissheit: Die Anklage wurde abgewiesen. Mehr als zwei Jahre hat das Landgericht Duisburg die Anklage geprüft. Für viele Angehörige und Überlebende ist die Absage an einen Prozess schwer zu ertragen. Das machte auch Oberbürgermeister Sören Link deutlich, als er gestern im Mercatorsaal des Rathauses seine Erklärung zur Absage verlas. Link zeigte sich gestern mit den Hinterbliebenen solidarisch, als er am Mittag im Rathaus seine Stellungnahme zur nicht zugelassenen Loveparade-Anklage verlas.

Er sei zwar kein Jurist, daher könne er keine fachliche Einschätzung abgeben, aber er sei ein Mensch, sagte Link. Und als solcher leide er mit den Angehörigen, den Eltern, Partnern, Freunden, den vielen Verletzten und Traumatisierten und mit all jenen, "für die die Loveparade eine Zäsur in ihrem Leben darstellt, von der sich viele bis heute nicht erholt haben". Sie alle, sagte der Oberbürgermeister weiter, würden schwer an dieser Entscheidung des Gerichts tragen und daran, dass es auch nach fünf Jahren keine eindeutige Antwort gebe, wer die Schuld dieser Katastrophe trage. "Wer seinen Sohn, seine Tochter, sein Liebstes verloren hat, der fragt nicht nach Verfahrensfehlern."

Link wisse aber auch, dass viele schon lange davon ausgingen, dass die juristische Aufarbeitung ihnen keinen Frieden bringen würde. Für viele sei es ein Schlag ins Gesicht gewesen, dass die damalige Stadtspitze und der Geschäftsführer des Veranstalters nicht auf der Liste der Beschuldigten standen. "So ist der heutige Tag für viele eine weitere Enttäuschung", schloss Link seine Erklärung. Dass es sich dabei auch um seine Mitarbeiter handelt, die nun nicht angeklagt werden, fand in seiner Rede keine Erwähnung.

Die Staatsanwaltschaft ließ gestern Nachmittag verlauten, dass sie umgehend Beschwerde gegen den Beschluss der Strafkammer eingelegt habe. Neben der Beschwerde muss sich das Landgericht Duisburg auch mit Zivilverfahren beschäftigen.

Insgesamt 26 Zivilverfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2015 eingeleitet. Es wurden 13 Klagen erhoben und zwölf Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt. Sie verfolgen das Ziel, Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld gerichtlich geltend zu machen. Sie richten sich gegen die veranstalterin Lopavent GmbH, ihren Geschäftsführer, die Stadt Duisburg sowie das Land NRW.

Aktuell werden noch insgesamt zwölf Verfahren geführt. Darunter sind zehn Klagen und zwei Anträge auf Prozesskostenhilfe. In zwei Verfahren wird am Mittwoch, 11. Mai, die mündliche Verhandlung stattfinden. Das gab das Gericht gestern bekannt.

Es werden die Klagen einer 48-Jährigen aus Essen sowie einer 30-jährigen Frau aus Melle verhandelt, die beide Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe verlangen. Eine Entscheidung wird allerdings erst einige Wochen später bekannt gegeben.

(RP)
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