Duisburg Gericht vertagt den Fall "Marx"

Duisburg · Vor dem Arbeitsgericht trug die Stadt die Vorwürfe gegen den Leitenden Rettungsarzt, Dr. Frank Marx, öffentlich vor, derentwegen er suspendiert worden ist. Das Gericht verhandelte gestern die Freistellung.

 Gestern Vormittag vor dem Duisburger Arbeitsgericht: Dr. Frank Marx (re.) mit seinem Anwalt Peter Bühner. Der leitende Rettungsarzt der Stadt hatte gegen seine Suspendierung geklagt.

Gestern Vormittag vor dem Duisburger Arbeitsgericht: Dr. Frank Marx (re.) mit seinem Anwalt Peter Bühner. Der leitende Rettungsarzt der Stadt hatte gegen seine Suspendierung geklagt.

Foto: Lars Fröhlich

Stadt Duisburg gegen Dr. Frank Marx - hieß es gestern vor dem Arbeitsgericht. Der Ärztliche Leiter des Duisburger Rettungsdienstes hatte gegen seine Freistellung und ein gleichzeitg ausgesprochenes Hausverbot geklagt.

"Dr. Marx hat sich zu sehr um seinen eigenen finanziellen Vorteil gekümmert", sagte Rechtsanwalt Rainer Kienast, der die Stadt vertrat. "Es geht immer um Geld, immer um einen persönlichen Vorteil." Aus Sicht der Stadt soll Marx in seinem Fahrtenbuch Privatfahrten als Dienstfahrten deklariert und seine Nebentätigkeit für den Weseler Notdienst bei seiner Arbeitgeberin nicht angezeigt haben - Marx lebt in Wesel. Das Motiv der persönlichen Bereicherung ziehe sich wie ein roter Faden durch die Ergebnisse der Ermittlungen gegen Marx. Vermögensdelikte stellten für Arbeitgeber "den größtmöglichen Vertrauensverlust dar", so Kienast. Daher habe die Stadt ein Verfahren auf fristlose Kündigung eingeleitet.

Vor Gericht zählte Anwalt Kienast weitere Verfehlungen auf: Marx soll in zwei Jahren addiert 2450 Euro von zwei Pharmaunternehmen auf sein Privatkonto überwiesen bekommen haben. Der Mediziner habe im Anhörungsverfahren betont, dass die Firmen damit Schulungen für die 120 Notärzte in Duisburg gesponsert hätten. "Mein Mandant hat dafür Kaffee und Brötchen für die Teilnehmer finanziert", erklärte Peter Bühner, der Rechtsbeistand von Marx. Laut Kienast konnte der Arzt aber keine Belege dafür vorlegen. Zudem hätte das Geld für solche Zwecke niemals auf sein Privatkonto, sondern an die Stadt überwiesen werden müssen.

Marx soll zudem bei Einsätzen während der Dienstzeit Todesfeststellungen privat abgerechnet haben. Bei sogenannten "Leichenschauen" stellen Notärzte den Hinterbliebenen eine Gebühr in Höhe von 75 Euro privat in Rechnung. Marx als städtischer Angestellter hat dies auch während seiner Dienstzeiten getan - und wurde somit doppelt honoriert. In den vergangenen vier Jahren soll es laut Kienast 32 solcher "Privatliquidationen unter Einsatz von Dienstmitteln" gegeben haben. Schaden: 2400 Euro. "Innerhalb eines Jahres hat Marx 180 Einsätze als Notarzt im Kreis Wesel in der Nacht absolviert und dafür rund 40 000 Euro abgerechnet", so Anwalt Kienast. Die Stadt Duisburg als Arbeitgeber habe er darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Hinzu kämen weitere Notarzteinsätze in Meerbusch. Des Weiteren wirft die Stadt ihm vor, einen Behördenrabatt von rund 25.000 Euro für die Anschaffung eines Privatwagens in Anspruch genommen zu haben

Marx hatte bereits eingeräumt, Fahrten verkehrt abgerechnet und Nebeneinkommen nicht korrekt angegeben zu haben. Die weiteren Vorwürfe wollte er hingegen nicht gelten lassen. Der Behördenrabatt für das Auto sei rechtens gewesen, der Behördenleiter in Wesel habe einen entsprechenden Antrag abgezeichnet. Das Auto sei als Notarztwagen in Wesel im Einsatz. Auch den finanziellen Vorteil durch die Todesfeststellungen versuchte Marx' Anwalt als nicht gravierend darzustellen: "Der Arbeitgeber müsste sich eigentlich schämen", sagte der Anwalt. Das ließ der Vorsitzende Richter nicht stehen: "Sollte sich das bewahrheiten, käme man über die Bagatellgrenze." Auch das Sponsoring von Pharmaunternehmen sei üblich. Das solle man "nicht so hoch aufhängen", hieß es dazu von Seiten des Klägers.

Gestern zeichnete sich angesichts der drohenden fristlosen Kündigung ab, dass sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen können. Deswegen vertagte der Arbeitsrichter die Verhandlung.

(RP/RPN)
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