Duisburg Grübeln über blinkende Busse

Duisburg · Viele Autofahrer wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten, wenn an einer Haltestelle ein Linienbus hält und die Warnblinkanlage eingeschaltet hat. Darf man vorbei fahren oder nicht?

 Wenn der Bus blinkt, gibt es klare Vorschriften, wie sich Autofahrer zu verhalten haben.

Wenn der Bus blinkt, gibt es klare Vorschriften, wie sich Autofahrer zu verhalten haben.

Foto: Hohl, Ralf (hohl)

Ein Linienbus, der mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle am Straßenrand steht, stellt manchen Autofahrer vor eine Herausforderung. Darf man vorbei fahren oder nicht? Und wenn, worauf ist zu achten? Die Duisburger Verkehrsgesellschaft klärt bei gemeinsamen Aktionen mit der Polizei auf und informiert Verkehrsteilnehmer im Rahmen von Vor-Ort-Aktionen an Haltestellen über das richtige Verhalten.

Arndt Rother, Polizeihauptkommissar, weiß: "Schul- und Linienbusse dürfen nicht überholt werden, solange sie mit Warnblinklicht eine Haltestelle ansteuern. Ist der Bus an der Haltestelle zum Stehen gekommen, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit von vier bis sieben Stundenkilometern und mit ausreichend Sicherheitsabstand vorbeifahren. Zudem ist erhöhte Vorsicht geboten und vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer sollten stets bremsbereit sein."

Diese Regelung gilt auch, wenn mehrere Fahrspuren vorhanden sind. Auch der Gegenverkehr muss sich daran halten - es sei denn, die Fahrspuren sind baulich voneinander getrennt. Das sei vielen Verkehrsteilnehmern nicht klar, stellt die Polizei bei Kontrollen immer wieder fest. Die sogenannte Blinkpflicht für Busse an den jeweiligen Haltestellen wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. In Duisburg sind es rund 60 Haltestellen, an denen Busse die Warnblinkanlage einschalten müssen. Manfred Kliesch, Abteilungsleiter Fahrbetrieb Duisburg, erklärt: "Den Fahrern wird etwa 70 Meter vor der entsprechenden Haltestelle ein Signal angezeigt, mit dem sie aufgefordert werden, das Warnblinklicht einzuschalten. Zusätzlich geben kleine rote Dreiecke an den Haltestellenschildern unseren Busfahrern einen Hinweis." Aus dem Einschalten der Warnblinkanlage ergeben sich dann die Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung für die anderen Verkehrsteilnehmer. Die Regeln für das Überholen von Bussen an Haltestellen gelten nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Radfahrer. Rother betont: "An Bushaltestellen ereignen sich häufig Schulwegunfälle. Deshalb sollten Autofahrer dort grundsätzlich besonders vorsichtig sein. Reflektoren an Kleidung und Schulranzen können die Kleinen vor Unfällen schützen, weil sie damit im Verkehr schneller auffallen. Außerdem sollten Jacke und Hose möglichst hell sein." Verbotenes Überholen wird mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Gleiches gilt für das Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit sowie für das Vorbeifahren am Bus, wenn Fahrgäste behindert werden. Werden sie sogar gefährdet, werden bis zu 70 Euro Bußgeld einem Punkt in Flensburg fällig.

(RP)
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