Duisburg Stadt hebt die Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher jetzt an

Duisburg · Die Stadt hat die sogenannte Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus Betriebskosten) von Hartz-IV-Empfängern nach oben korrigiert. Welche Zuschüsse für Duisburg "angemessen" sind, hat die Stadtverwaltung durch ein Fachinstitut untersuchen lassen. Zur wissenschaftlichen Analyse gehörte eine umfassende Ermittlung des aktuellen Mietniveaus und der verfügbaren Wohnungsangebote in Duisburg. Mögliche Auswirkungen der Flüchtlingssituation auf den Wohnungsmarkt wurden ebenfalls berücksichtigt.

Nun liegt der Verwaltung die Auswertung der Untersuchung vor. Das Ergebnis: Bisher war die Angemessenheitsgrenze zu niedrig angesetzt. Deshalb wird die Bruttokaltmiete für alle Haushaltsgrößen angehoben. Ein Beispiel: Die Obergrenze einer 50 Quadratmeter-Wohnung betrug bisher 342 Euro und wird künftig auf 361 Euro erhöht. "Die Mietobergrenzen haben wir objektiv und unabhängig von unserer Kassenlage ermitteln lassen", sagt Stadtdirektor und Sozialdezernent Reinhold Spaniel. "Wer in Duisburg eine Wohnung innerhalb der Höchstgrenzen benötigt, muss diese auch tatsächlich auf dem Wohnungsmarkt finden können. Das gehört aus meiner Sicht zur sozialen Gerechtigkeit."

Mit Hochdruck wird nun an den neuen Verwaltungsrichtlinien für die Umsetzung in die Praxis gearbeitet. "Die neuen Höchstgrenzen gelten ab dem 1. August 2017 und werden kurzfristig auf unserer Homepage veröffentlicht", sagt der Stadtdirektor und ergänzt, dass auch weiterhin die Möglichkeit bestehe, individuelle Unterstützung bei der Wohnungssuche über das Amt für Soziales und Wohnen zu erhalten.

(RP)
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