Duisburg Hochwassergebiet am Dickelsbach wird festgelegt

Duisburg · Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Dickelsbachs beginnt in diesen Tagen, teilte die Bezirksregierung gestern mit. Das Überschwemmungsgebiet betrifft unter anderem Flächen in Duisburg. Das Überschwemmungsgebiet des Bachs soll nun nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit endgültig gesichert werden. Mit der Festsetzung seien keine baulichen Veränderungen an den Gewässern verbunden, so die Bezirksregierung. Es handele sich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem sogenannten hundertjährlichen Hochwasserereignis entstehen würde.

Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete, in denen bestimmte gesetzliche Regeln und Verbote gelten, dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Ziel der Regelungen ist es, eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern.

Von Dienstag, 9. Februar, bis Dienstag, 8. März, können die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes bei der Bezirksregierung in Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden. Auch in den "betroffenen" Städten Düsseldorf, Duisburg und Ratingen werden die Unterlagen zum Überschwemmungsgebiet am Dickelsbach öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet eingesehen werden unter www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwemmungsgebiete.htm im Internet.

(RP)
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