Duisburg Immer mehr Klagen von Hartz IV-Empfängern

Duisburg · Mit insgesamt 12 389 Klagen und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz ist beim Sozialgericht Duisburg im vergangenen Jahr eine neue Höchstmarke erreicht worden. Wie der kommissarische Präsident Karl-Dieter te Heesen und Pressesprecherin Dina Schneider gestern erläuterten, liegt die Zunahme insbesondere bei den Hartz IV-Verfahren, die um 17 Prozent auf 4638 stieg.

"Das ist die höchste Steigerungsrate aller Sozialgerichte in NRW", so te Heesen. Das habe aber nichts damit zu tun, dass die ARGE Duisburg besonders viele fehlerhafte Bescheide ausstelle, betonte Sozialrichterin Dina Schneider. Das sehe man auch schon daran, dass der Ausgang der Verfahren mit vollem oder teilweisem Erfolg (46,3 Prozent) genau so hoch sei wie die Verfahren, die aus Sicht des Klägers ohne Erfolg endeten. Vielmehr gebe es in vielen Bereichen noch rechtliche Unsicherheiten.

In Duisburg geht es bei den Streitigkeiten häufig um die Kosten der Unterkunft (KdU). Die ARGE geht im Regelfall von einer "angemessenen" Unterkunft aus, wenn die Wohnungsgröße stimmt und die Kaltmiete bei maximal 3,94 Euro pro Quadratmeter liegt — eine Zahl, die das Sozialgericht in vielen Fällen für zu niedrig erachtet.

Allerdings: Ein Hartz IV-Bezieher aus Neudorf kann nicht darauf pochen, dass er in diesem Stadtteil verwurzelt ist und dort Freunde und Bekannte hat. Im Zweifelsfall ist dann auch ein Umzug in einen anderen Stadtteil zumutbar. Energisch widersprach te Heesen dem Klischee, Arbeitslosengeld II-Bezieher seien zu faul zum Arbeiten: "Das stimmt nicht. Es gibt nur sehr wenig Verfahren, in denen Arbeitsunwillige gegen auferlegte Sanktionen klagen."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort