Düsseldorf Klage gegen "spickmich" chancenlos

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat am Mittwoch die Klage einer Lehrerin gegen den Betreiber des Internetportals "spickmich.de" zurückgewiesen. Die Verhandlung dauerte nur zehn Minuten.

"Spickmich.de": Das Logo, die Seite und die Macher dahinter
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Foto: spickmich

Das endgültige Urteil soll zwar erst im Oktober gesprochen werden. Allerdings kündigte die zuständige Richterin bereits an, eine Berufung abzulehnen - die Internetplattform verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht.

Die Realschul-Lehrerin aus dem niederrheinischen Voerde (bei Wesel) verlangte die Löschung der über sie auf "spickmich.de" gespeicherten Daten. Daneben machte sie geltend, dass das Benotungssystem auf der Internetseite ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletze. Die Klage war in erster Instanz im April 2008 vom Landgericht Duisburg abgewiesen worden.

Das Gericht (OLG) verwies auf das Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Die Karlsruher Richter kamen vor etwa einem Jahr zu dem Urteil, dass die Internetseite www.spickmich.de nicht gegen den Persönlichkeitsschutz verstößt.

(jco/jt)
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