Duisburg Lohndumping durch Leiharbeit

Lohndumping durch Leiharbeit: Diesen Vorwurf erheben Arbeitnehmervertreter derzeit gegen Unternehmen wie Schlecker. Beschäftigte können sich allerdings kaum dagegen wehren, wenn sie entlassen und dann für die gleiche Arbeit von einer betriebsinternen Leiharbeitsfirma übernommen werden sollen.

Denn illegal ist das nach geltender Rechtslage nicht. Darauf weist die Universität Duisburg-Essen hin, die das Problem untersucht hat.

"Nicht selten kehren dieselben Beschäftigten auf diesem Wege auf ihren früheren Arbeitsplatz zurück - nur für weniger Geld und zu schlechteren Arbeitsbedingungen", erläutert Claudia Weinkopf von der Universität.

Der Drogeriekette Schlecker war in den vergangenen Tagen in die Kritik geraten, weil sie Beschäftigte entlassen und dann als Zeitarbeiter zu niedrigeren Löhnen wieder eingestellt haben soll.

(dpa)
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