Strafprozess abgesagt Die 8 Fehler des Loveparade-Gutachtens

Duisburg · Als Begründung für die Absage des Loveparade-Strafprozesses gibt das Duisburger Landgericht fehlende Expertise des Panikforschers Keith Still an. Anders als der Experte zieht das Gericht andere Ursachen für die Katastrophe in Betracht - unter anderem die Polizeikette am Einlass.

Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe
7 Bilder

Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe

7 Bilder
Foto: dpa, rwe fg kno

460 Seiten umfasst die Akte des Landgerichts Duisburgs, die alle Hoffnungen der Betroffenen auf einen Strafprozess zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe wohl für immer begraben hat. In bislang beispielloser Art und Weise zerpflücken die Richter der fünften Großen Strafkammer darin die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Seite für Seite wird detailliert dargelegt, wieso dem Gericht gar keine andere Möglichkeit blieb, als den Prozess platzen zu lassen.

Seit Februar 2014 liegt die 660 Seiten lange Anklageschrift zur Prüfung beim Landgericht Duisburg, um zu klären, ob die Anklage nur ansatzweise Aussicht auf Erfolg hat. Entscheidend dafür ist die Einschätzung der Richter, ob die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung der Angeschuldigten höher ist als für einen Freispruch. Meistens ist eine solche Prüfung - Zwischenverfahren genannt - nur eine Formalie. Dass es in diesem Fall so lange gedauert hat - also fast zwei Jahre -, hat fast ausschließlich an dem Gutachten des englischen Experten Keith Still gelegen, an dem schließlich die Anklage gescheitert ist.

Loveparade-Katastrophe: Gedenkfeier zum fünften Jahrestag
7 Bilder

Gedenkfeier zum fünften Jahrestag der Loveparade-Katastrophe

7 Bilder
Foto: dpa, mku kno

Fehlende Antworten

Der britische Gutachter Keith Still wurde von der Staatsanwaltschaft verpflichtet, weil er als Experte für das Verhalten von Menschenmassen gilt. Still hat sein 20-seitiges Gutachten über die Ursachen der Katastrophe am 9. Dezember 2011 abgeliefert. Seither wurde es mehrfach nachgebessert. Die Richter empfanden die Expertise als zu lückenhaft. Deshalb stellten sie Still 75 zusätzliche Fragen zu 15 Themenkomplexen und gaben ihm drei Monate Zeit, diese zu beantworten. Aber auch diese Antworten konnten nach Meinung der zuständigen Strafkammer weder zu einer abschließenden Klärung der offenen Fragen noch zu einer Behebung der grundlegenden Mängel führen.

Loveparade-Katastrophe in Duisburg: Nacht der 1000 Lichter:
15 Bilder

Nacht der 1000 Lichter: Gedenken an Loveparade-Opfer

15 Bilder
Foto: dpa, rwe vge

Am Dienstag nun zog das Landgericht unter alldem einen Schlussstrich und stellte dem Panikforscher ein vernichtendes Zeugnis aus. Sein Gutachten sei wegen gravierender Mängel nicht verwertbar. Zudem bestehe die Sorge, dass Still nicht unbefangen an den Fall herangegangen sei. "Die grundsätzlichen Fragen zu den Ursachen des Loveparade-Unglücks wurden nicht beantwortet", machte Landgerichtspräsident Ulf-Thomas Bender deutlich. Die Strafkammer stellt folgende Mängel im Gutachten fest.

1. Kein richtiges Gutachten Der Gutachter habe lediglich eine "erste grobe Risikoanalyse" aus Sicht eines Planers vor Beginn der Loveparade vorgenommen. Damit könne aber der erforderliche Nachweis, dass Fehler in der Planung oder Genehmigung die Todesfälle verursacht hätten, nicht erbracht werden.

Die Loveparade-Tragödie und ihre bisherige Aufarbeitung
Infos

Die Loveparade-Tragödie und ihre bisherige Aufarbeitung

Infos
Foto: dpa, rwe fg kno

2. Andere Ursachen Anders als für Still kommen für die Kammer auch andere Unglücksursachen in Frage - insbesondere die später eingezogene Polizeiketten, die unterlassene Schließung der Zugangssysteme und später entfernte Begrenzungszäune am Einlass.

3. Widersprüchlich Das Gutachten sei in zentralen Punkten in sich widersprüchlich. Still gehe einerseits davon aus, dass wegen der am Unglücksort verlagerten Vereinzelungsanlagen (Personenkontrollstellen) maximal rund 44.000 Personen pro Stunde von außen auf das Gelände hätten gelangen können. Anderseits leite er seinen Rückschluss auf eine fehlerhafte Planung unter anderem aus der Annahme her, dass zwischen 55.000 und 90.000 pro Stunde auf das Gelände gelangen sollten.

4. Tatsachen ausgelassen Still habe in unzulässiger Weise die Auswahl der Tatsachen, auf denen sein Gutachten aufbaut, auf örtliche Gegebenheiten beschränkt. Sämtliche andere mögliche Unglücksursachen wie etwa während der Veranstaltung getroffene Entscheidungen einzelner Personen habe er hingegen nicht berücksichtigt.

5. Manipulierte Zahlen Der Panikforsche lege seinen Berechnungen Planzahlen des Veranstalters zu den Besucherströmen zugrunde, die - wie Still selbst einräumt - manipuliert seien.

6. Nur Schätzungen Still habe seine ihm zugrunde gelegten Teilnehmerzahlen trotz mehrfacher Nachfrage der nicht schlüssig begründen können. Er berufe sich auf Schätzungen der Transportkapazitäten des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. Damit bliebe ungeklärt, wie viele Besucher auf das Gelände gelangt seien.

7. Pflichtverletzung Still habe seine Pflicht zur persönlichen Erstattung des Gutachtens verletzt. Er habe die Unterlagen nie selber vollständig gesichtet, sondern dies Auswahl aller für das Gutachten verwendeten Dokumente zwei Mitarbeiterinnen übertragen. Die Auswahl konnte Still mangels Kenntnis der deutschen Sprache nicht selbst prüfen.

8. Sorge der Befangenheit Sein Sachverständigengutachten sei in einer Hauptverhandlung nicht verwertbar, weil Still als befangen abzulehnen sei. So habe er sich selbst nicht als unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Gutachter gesehen, sondern als Beauftragter eines Sicherheitsunternehmens und einer englischen Universität.

(csh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort