Duisburg Schmerzensgeldprozesse zur Loveparade beginnen im September

Duisburg · In fünf der insgesamt 19 beim Landgericht Duisburg laufenden Zivilverfahren zum Loveparade-Unglück stehen die Termine für die mündlichen Verhandlungen fest. Der erste Prozess findet am 1. September statt, vier weitere folgen im November.

Loveparade-Gedenkstätte fertiggestellt
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Loveparade-Gedenkstätte fertiggestellt

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Foto: dpa, Federico Gambarini

Am 1. September beginnt vor der achten Zivilkammer die Verhandlung über die Klage eines 53-jährigen Duisburger Feuerwehrmannes gegen die Lopavent GmbH, deren Geschäftsführer Rainer Schaller und das Land Nordrhein-Westfalen. Der Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 Euro, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts Duisburg. Er war beim Loveparade-Unglück 2010 als Retter im Einsatz. Weil er nach eigenen Angaben durch seine Erlebnisse dort heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, fordert er Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Loveparade-Unglück 2010 - Bilder der Zugangsrampe
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Die Zugangsrampe - der Unglücksort

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Vier weitere Verfahren sollen am 12. November verhandelt werden. Die Klägerinnen im Alter zwischen 36 und 53 Jahren aus Duisburg, Ratingen und Kevelaer verlangen von Lopavent, Rainer Schaller, dem Land NRW und zusätzlich von der Stadt Duisburg jeweils Schadensersatz und Schmerzensgeld zwischen 34.000 und 100.000 Euro. Drei der vier Klägerinnen waren als Besucherinnen der Loveparade von der Katastrophe betroffen. Die vierte Klägerin gibt an, nach erfolglosen Versuchen, auf das Veranstaltungsgelände zu gelangen, von dem dortigen Geschehen erfahren zu haben, so das Landgericht Duisburg. Ebenso wie der Feuerwehrmann geben auch die vier Klägerinnen an, seit dem Unglück an posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden.

Die Kläger werfen Lopavent vor, die Loveparade fehlerhaft geplant und durchgeführt zu haben, so das Landgericht Duisburg. Die Stadt Duisburg habe eine fehlerhafte und rechtswidrige Baugenehmigung erteilt und die als Sicherheitskräfte eingesetzten Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen hätten Fehler begangen, heißt es vonseiten der Kläger weiter. Die Veranstalter der Loveparade, das Land NRW und die Stadt Duisburg treten diesen Vorwürfen entgegen, so das Landericht Duisburg. Sie glaubten nicht, dass die Kläger durch das Unglück die genannten Traumata erlitten hätten. Gegenüber der Klage des Feuerwehrmannes berufen sich die Lopavent GmbH und deren Geschäftsführer außerdem auf Verjährung, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts.

Vandalismus an Gedenkhain für Loveparade-Opfer
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Vandalismus an Gedenkhain für Loveparade-Opfer

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Eine Entscheidung des Gerichts sei nicht an dem Tag der Verhandlung selbst zu erwarten, sondern werde erst einige Wochen später getroffen und bekannt gegeben, so das Landgericht Duisburg.

Bei der Loveparade-Veranstaltung am 24. Juli 2010 kam es zu einem Gedränge, durch das 21 Menschen getötet und zahlreiche verletzt wurden.

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