Loveparade Gericht lehnt Prozesskostenhilfe in vielen Fällen ab

Duisburg/Düsseldorf · Bei der Loveparade-Katastrophe 2010 sind 21 Menschen gestorben. Viele der Überlebenden haben Schreckliches erlebt. Einige wollen dafür entschädigt werden – ihre Aussichten sind aber nicht gut.

 Die Gedenkstätte der Loveparade-Katastrophe in Duisburg.

Die Gedenkstätte der Loveparade-Katastrophe in Duisburg.

Foto: dpa, rwe lof olg fpt

Bei der Loveparade-Katastrophe 2010 sind 21 Menschen gestorben. Viele der Überlebenden haben Schreckliches erlebt. Einige wollen dafür entschädigt werden — ihre Aussichten sind aber nicht gut.

Die Klagen auf Schadenersatz für Erlebnisse bei der Loveparade-Katastrophe werden vom Oberlandesgericht Düsseldorf skeptisch beurteilt. Es hatte über sieben Anträge auf Prozesskostenhilfe für solche Klagen zu entscheiden — aber nur in einem Fall gab es grünes Licht, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Somit gibt es finanzielle Unterstützung für eine Frau, die 2010 in dem Gedränge bei der Katastrophe in Duisburg bewusstlos wurde und heute noch die Folgen spürt. Sie hat zwar bereits 25.000 Euro erhalten, verlangt aber noch ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro. Mit der Prozesskostenhilfe kann sie nun ihre Klage weiterverfolgen.

In fünf weiteren Fällen lehnte das Oberlandesgericht entsprechende Anträge ab und bestätigte damit die Entscheidungen des Duisburger Landgerichts in erster Instanz. Das betrifft die Klagen eines Mannes und einer Frau, die lediglich Zeugen der Katastrophe, aber nicht selbst unmittelbar betroffen waren. Ihre Klagen hätten keine Aussicht auf Erfolg, entschieden die Richter.

Ebenso wenig wie drei weitere Klagen, bei denen die Verjährungsfristen überschritten wurden. Noch offen ist ein Fall, weil das Landgericht als erste Instanz nach einem Verfahrensfehler noch einmal neu entscheiden muss.

Die Schadenersatz-Klage eines Feuerwehrmannes, der nach seinem Loveparade-Einsatz eine psychische Schädigung geltend macht, hat das Landgericht in erster Instanz abgelehnt. Seine Berufung dagegen hält das Oberlandesgericht auch nicht für aussichtsreich. Vor einer Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe hat er aber noch Gelegenheit sich zu äußern.

(RP)
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