Pressekonferenz aus Duisburg Loveparade: Staatsanwaltschaft klagt zehn Menschen an

Duisburg · Dreieinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten Verletzten kann es nun zum Prozess kommen: Auf einer Pressekonferenz gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters und sechs Angestellte der Stadt Anklage erhoben wurde. Das Protokoll der Pressekonferenz.

 Oberstaatsanwalt Horst Bien spricht in Duisburg bei der Pressekonferenz in der Rheinhausenhalle mit den Journalisten.

Oberstaatsanwalt Horst Bien spricht in Duisburg bei der Pressekonferenz in der Rheinhausenhalle mit den Journalisten.

Foto: dpa, rwe wst

Die Staatsanwaltschaft Duisburg gab Einzelheiten ihrer Anklageerhebung zur Loveparade-Katastrophe bekannt. Bei dem Techno-Fest am 24. Juli 2010 war eine Massenpanik ausgebrochen, bei der 21 junge Menschen erdrückt oder zu Tode getrampelt wurden. Mehr als 500 wurden verletzt. Die Behörde hat bekannt gegeben, dass insgesamt zehn Menschen angeklagt werden: Vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent sowie sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg. Ihnen werden schwere Fehler bei der Planung und Genehmigung der Veranstaltung vorgeworfen. Antworten auf Fragen zum Hergang des Tragödie erwarten Angehörige und Opfer-Anwälte aber allein von einem Zivilprozess.

Die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft im Protokoll:

+++11.03 Uhr: Es durften nicht mehr als 250.000 Personen auf dem Güterbahnhofsgelände sein. Und das waren es laut Staatsanwaltschaft auch nicht. Die Behörde betont nochmal, dass die gravierenden Fehler im Vorfeld der Loveparade bei den Planungen gemacht wurden.

+++11.02 Uhr: Auch die Frage nach politischem Druck kommt wieder auf: Es gibt laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte, dass der Ordnungsdezernent Rabe nach einem Gespräch mit dem OB, in dem die Verantwortung klar dem Bauamt zugeordnet wurde, ein Eingreifen auf den Prozess vorgenommen hat. Das heißt, die Ermittler können nicht erkennen, dass der Dezernent Druck ausgeübt hätte.

+++10.55 Uhr: Ordnungsdezernent Rabe der Stadt Duisburg war nicht zuständig für die Erteilung der Genehmigung, so die Anklagebehörde. Er war Koordinator der Veranstaltung. Ihn traf demnach auch keine Pflicht, die Baugenehmigung zu prüfen. Diese Pflichten und Verantwortung hätten bei dem Beigeordneten gelegen, der jetzt angeklagt ist.

+++10.52 Uhr: Alle Angeklagten haben die Anschuldigungen laut Staatsanwaltschaft bestritten.

+++10.51 Uhr: Lopavent-Geschäftsführer Schaller und der ehemalige OB Sauerland gehören zu den 149 Zeugen, die laut Staatsanwaltschaft im Prozess angehört werden sollen.

+++10.49 Uhr: Ein Seminar, bei dem ein ehemaliger Feuerwehrmann aus Dortmund auch die Angeklagten im Mai vor der Veranstaltung informiert hat, ist relevant für die Anklage. Um der Beweisführung im Prozess nicht vorzugreifen, geben die Ermittler aber nicht bekannt, welche genaue Rolle es in dem Prozess spielen wird.

+++10.46 Uhr: Durch den Amtsleiter des Bauamtes wurde eine Kontrolle am Tag vor der Veranstaltung durchgeführt. Es wurden auch Mängel erkannt. Dazu gehörten jedoch nicht die besagten Zäune, so die Staatsanwaltschaft.

+++10.44 Uhr: Die Ermittler können nicht beantworten, wer die Zäune aufgebaut hat, durch die am Tag selbst eine weitere Verengung der Rampe erfolgte. Die jetzt angeklagten Personen hätten jedoch dafür sorgen müssen, dass diese Zäune nicht aufgebaut werden.

+++10.41 Uhr: Bien betont nochmal, dass die Ursache für die Katastrophe in den Planungen lag.

+++10.41 Uhr: Die Polizeiketten im Tunnel und das Schließen der Tore seien grundsätzlich geeignete Maßnahmen gewesen, um den Besucherandrang zu mindern.

+++10.37 Uhr: Es kommen nochmal Nachfragen, warum man am Veranstaltungstag das Unglück nicht noch hätte verhindern können: Bien erklärt, dass an diesem Tag die Zuständigen davon ausgegangen wären, dass der Ablauf gefahrlos möglich gewesen wäre. Sie mussten demnach nicht mit dem Schlimmsten rechnen, auch, als erste Probleme auftraten. Die Mitarbeiter vor Ort und auch die Polizei haben das Unglück demnach nicht kommen sehen können. Die Fehler seien im Vorfeld gemacht worden.

+++10.33 Uhr: Vom Veranstalter Lopavent müssen sich der Technischer Leiter des Projektes Loveparade, der Produktionsleiter, der Gesamtleiter und der Verantwortliche für die Sicherheit vor Gericht verantworten. Von der Stadt sind drei leitende Mitarbeiter des Bauamtes, das die Genehmigung erteilt hat, angeklagt. Außerdem der Abteilungsleiter, der für das Prüfungsteam zuständig war, die Amtsleiterin der Stadtentwicklung, und der damaligen Beigeordnete der Stadt für die Stadtentwicklung. Diese drei leitenden Bediensteten hätten das Prüfungsteam besser überwachen müssen, so die Anklagebehörde.

+++10.30 Uhr: Wenn es zum Prozess kommt, wird es voll im Gerichtssaal: Zwölf Verteidiger für die Angeklagten wurden akkreditiert, alle Opfer und Hinterbliebenen werden von über 100 Anwälten vertreten.

+++10.29 Uhr: Es wurden bewusst nicht alle Fälle von Körperverletzungen in der Anklage erfasst, um den Prozess zu verkürzen. Das ist ein gängiges prozessrechtliches Verfahren, das keine Auswirkungen auf die Höhe des Urteils haben soll. Die Verletzten können jedoch als Nebenkläger auftreten.

+++10.26 Uhr: Schwarz erörtert nun Details zu den Ermittlungen: 37.000 Seiten umfassen die Akten. 96 Polizeibeamte aus Köln und fünf Dezernenten und ein Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft waren an der Ermittlung beteiligt.

+++10.25 Uhr: Die Staatsanwaltschaft folgte der Einschätzung des Forschers Keith Still, der die Arbeit der Polizei nicht als ursächlich für das Unglück sah.

+++10.24 Uhr: Gegen sechs Personen wurden die Ermittlungen eingestellt, zum Beispiel gegen den Crowdmanager. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatten diese Personen keinen Einfluss auf die Planung.

+++10.23 Uhr: Es wird gegen einige Personen, die damals im weitesten Sinne mit der Planung und Durchführung befasst waren, kein Verfahren geben. Dazu gehöre der damalige Oberbürgermeister Adolf Sauerland sowie der Geschäftsführer der Veranstalterfirma Lopavent Rainer Schaller.

+++10.20 Uhr: "Wir gehen davon aus, dass die drohende Gefahr am Veranstaltungstag erst erkennbar geworden ist, als es nicht mehr möglich war, verhindernde Maßnahmen zu ergreifen", so Bien. Das habe ein Gutachter erklärt.

+++10.18 Uhr: Bei den städtischen Mitarbeitern handelt es sich um einen Sachgebietsleiter und zwei Sachbearbeiter des Bauamtes. Sie hätten die Genehmigung verhindern müssen.

+++10.17 Uhr: Vorgeworfen wird den Beschuldigten auch, dass die Absperrzäune bei dem Massenandrang nicht weggeräumt, sondern zusammengezogen wurden. Und, dass städtische Mitarbeiter dies nicht kontrollierten.

+++10.15 Uhr: Angeklagt werden vom Veranstalter Lopavent der Gesamtleiter sowie Veranstaltungsleiter.

+++10.13 Uhr: Bien erklärt, dass die örtlichen Verhältnisse, die schmale Rampe, das Unglück ausgelöst haben. "Es musste zwangsläufig zu einem Versagen des Systems kommen". Die Mitarbeiter hätten bei einer sorgfältigen Vorbereitung des Events diese Gefahr "erkennen müssen."

+++10.11 Uhr: Die Staatsanwaltschaft hat gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters sowie sechs städtische Mitarbeiter Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet: Fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung im Amt.

+++10.10 Uhr: Diese Erkenntnisse würden sicher nicht das Leid lindern können, aber zur Aufklärung beitragen können, so Bien.

+++10.09 Uhr: Bien erklärt, dass die Staatsanwaltschaft nicht nach politischer oder moralischer Schuld suchen musste, sondern nach strafrechtlicher Schuld. Das habe - auch aus ihrer Sicht - sehr lange gedauert.

+++10.07 Uhr: Bien betont, dass Angehörige, Opfer und Hinterbliebene noch sehr stark unter dem Unglück leiden. "Am 24. Juli ist etwas geschehen, was nicht hätte passieren dürfen... Den Angehörigen, Opfern und Verbliebenen gehört heute wie damals unser Andenken." Und: "Hinter allem steht die Frage: Wie konnte es soweit kommen?", sagt Bien.

+++10.05 Uhr: Zunächst werden von Staatsanwalt Bien die Einzelheiten erläutert, danach haben die Journalisten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Doch Schwarz betont, dass im laufenden Verfahren noch immer die Unschuldsvermutung gilt und es keine vorverurteilenden Einschätzungen seitens der Ermittler geben wird.

+++10.02 Uhr: Staatsanwalt Schwarz zeigt sich beeindruckt vom großen Interesse der Medien. Offenbar gibt es noch Tonprobleme im Saal, die Begrüßung wird wiederholt.

+++10 Uhr: Es geht los, Michael Schwarz begrüßt die Journalisten.

+++ 9.55 Uhr: Die Staatsanwälte waren bereits kurz auf der Bühne zu sehen, besprechen sich jetzt aber wohl nochmal kurz. Sie wirken angespannt. Ein solches Interesse ist auch für die Staatsanwaltschaft Duisburg mit vielen spektakulären Fällen in den letzten Jahren ungewöhnlich.

+++9.49 Uhr: Für die Ermittlungen haben rund 90 Polizeibeamte und sechs Staatsanwälte mehr als 3500 Zeugen vernommen und Hunderte Terabyte Daten ausgewertet. Sie sichteten 900 Stunden Videomaterial von Überwachungskameras und Besucherhandys.

+++9.40 Uhr: Bei der Pressekonferenz werden Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Bien und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler Auskunft geben.

+++9.25 Uhr: Bei der Staatsanwaltschaft türmen sich Aktenberge zum Fall: In den dreieinhalb Jahre dauernden Ermittlungen haben Polizei und Staatsanwaltschaft eine riesige Menge an Daten und Beweismitteln ausgewertet. Allein 35.000 Blatt Hauptakten füllen Aktenordner, die aufeinandergelegt eine Höhe von sechs Metern ergeben würden, berichtete die Staatsanwaltschaft.

+++9.17 Uhr: Die Staatsanwaltschaft hat sich für ihre Pressekonferenz mit der Rheinhausenhalle einen ungewöhnlichen großen Ort für solche Veranstaltungen ausgesucht: Insgesamt gibt es 895 Sitzplätze. Das öffentliche Interesse an dem Fall ist enorm.

+++ 9.15 Uhr: Falls das Gericht der Eröffnung eines Hauptverfahrens zustimmt, wird der Prozess zur Loveparade wohl eines der umfangreichsten juristischen Verfahren in der NRW-Nachkriegsgeschichte.

+++ 9.11 Uhr: Vor der Rheinhausenhalle versammeln sich bereits die ersten Medienvertreter. Fernsehteams sind früh vor Ort, um ihre Kameras aufbauen zu können.

(rpo/RP)
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