Loveparade-Katastrophe in Duisburg Opferanwalt begrüßt Entscheidung für neues Gutachten

Duisburg · Die Staatsanwaltschaft Duisburg will ein neues Gutachten zur Loveparade-Katastrophe von 2010 mit 21 Todesopfern einholen. Mithilfe des ersten Gutachtens von Panikforscher Keith Still war die Anklage beim Gericht gescheitert.

Loveparade-Gedenkstätte fertiggestellt
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Foto: dpa, Federico Gambarini

Wie die Staatsanwaltschat am Dienstagmorgen in einer Erklärung mitteilte, sind Gespräche mit möglichen Gutachtern abgeschlossen. "Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden kann", teilte die Staatsanwaltschaft. Wer die Expertise letztlich erstellt, ist aber noch geklärt.

Der Düsseldorfer Opferanwalt Julius Reiter begrüßt die Entscheidung der Duisburger Staatsanwaltschaft. "Es wäre bereits Aufgabe der Richter gewesen, das zu tun. Der Vorwurf der Richter, das erste Gutachten sei wegen nicht eingehaltener deutscher Methodik nicht brauchbar, trifft im Übrigen die Staatsanwaltschaft und die Richter selbst. Denn es ist ein Anleitungsfehler des Sachverständigen, wenn ihm durch Staatsanwälte und auch durch die Richter im Zwischenverfahren nicht erklärt wird, worauf es ihrer Meinung nach im deutschen Recht ankommt", sagte Reiter unserer Redaktion. "Ich gehe davon aus, dass das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts aufheben und an eine andere Kammer des Landgerichts verweisen wird", so Reiter weiter.

Ob es nun doch noch zu einem Prozess kommt, entscheidet das Oberlandesgericht. Bei dem Techno-Festival in Duisburg vor sechs Jahren waren 21 Menschen ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und der Veranstaltungsfirma Lopavent erhoben. Das Duisburger Landgericht hatte diese Anklage Anfang April jedoch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Richter störten sich vor allem am Gutachten eines britischen Experten, dem zentralen Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Das Gericht lastet dem Gutachter Fehler an und geht außerdem davon aus, dass er in einem Prozess wegen Befangenheit abgelehnt werden müsste. Die Staatsanwaltschaft reichte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Abweisung der Anklage ein. Auch auf diesem Weg will die Staatsanwaltschaft vorankommen.

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