Loveparade-Prozess in Duisburg Gericht wirft Schöffen aus Verfahren

Duisburg · Das Duisburger Landgericht hat einen der beiden für den Loveparade-Prozess vorgesehenen Schöffen ausgeschlossen. Der Mann hatte sich selbst angezeigt.

Der Start des Strafprozesses am 8. Dezember sei deswegen aber nicht gefährdet, versicherte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Der Mann habe sich selbst angezeigt: Er habe unmittelbar nach der Loveparade-Katastrophe einem Journalisten gesagt, er verstehe nicht, wie man so etwas planen könne. Es seien nur "Dilettanten am Werk gewesen", es müssten "Köpfe rollen" und "die ganze Bande weg".

Diese Äußerungen könnten bei den Angeklagten Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des Schöffen wecken, befand das Gericht. Als ehrenamtlicher Richter könne ein Schöffe unter denselben Voraussetzungen wie ein hauptberuflicher Richter abgelehnt werden. Für das Großverfahren werde nun ein Hilfsschöffe herangezogen.

Bei dem Musikfestival waren am 24. Juli 2010 an einer Engstelle am Ein- und Ausgang Festivalgeländes 21 Menschen im dichten Gedränge ums Leben gekommen, mindestens 652 wurden verletzt. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

(sef/dpa)
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