Düsseldorf/Duisburg Loveparade-Prozess kostet 700 000 Euro an Miete

Düsseldorf/Duisburg · Der mögliche strafrechtliche Prozess um die Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe, bei der am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen getötet wurden, findet im Kongresszentrum CCD Ost auf dem Düsseldorfer Messegelände statt. Die Halle bietet Platz für 450 Personen. Das teilte das zuständige Duisburger Landgericht gestern mit.

Staatsanwaltschaft über Anklage in Loveparade-Unglück
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Staatsanwaltschaft über Anklage in Loveparade-Unglück

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Weil noch nicht feststeht, ob es zum Prozess kommen wird, wurde ein pauschales Kontingent zur Nutzung des Kongresszentrums von zunächst 50 Tagen ohne Festlegung konkreter Zeiträume oder Termine vereinbart. Das Landgericht prüft derzeit noch die 556 Seiten umfassende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Duisburg. Landgerichtssprecher Bernhard Kuchler erklärte, dass die Prüfung noch einige Monate dauern werde. Sollte die Anklage abgewiesen werden — womit Beobachter derzeit nicht rechnen —, muss das Land eine Stornierungspauschale in Höhe von 111 000 Euro an den Messebetreiber zahlen. Bei Prozesseröffnung würden pro Verhandlungstag 14 000 Euro Mietkosten anfallen — bei 50 angesetzten Tagen sind das 700 000 Euro. "Die Anmietung ist erforderlich, weil aufgrund der absehbar hohen Zahl von Prozessbeteiligten weder im Landgericht Duisburg noch in Gerichten im räumlichen Umfeld ein ausreichend großer Sitzungssaal für eine mögliche Hauptverhandlung zur Verfügung steht", erklärt Kuchler.

Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass schwere Fehler in der Planung zur Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg geführt haben. Vor allem die Rampe, an der es zu der Massenpanik kam, sei zu eng gewesen für die 445 000 Menschen, die über den Tag verteilt auf das Gelände strömen sollten. Deshalb habe es zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen kommen müssen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Angeklagt sind insgesamt zehn Personen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, darunter sechs städtische Bedienstete vom Bauordnungsamt und vier Mitarbeiter vom Veranstalter Lopavent. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Sie werden von 14 Verteidigern vertreten. Bei den betroffenen Mitarbeitern von Lopavent handelt es sich um den Gesamtleiter, den Produktionsleiter, den Sicherheitschef und den technischen Leiter.

Angehörige der Opfer werfen den Staatsanwälten vor, dass sie weder den damaligen Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) noch den bis heute im Amt gebliebenen Rechts- und Ordnungsdezernenten Wolfgang Rabe und Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller anklagen, sondern diese stattdessen nur als Zeugen im möglichen Prozess befragen wollen. Auf der Anklagebank säßen, so die Kritik vieler Hinterbliebener, damit nur Personen aus der zweiten Reihe und nicht die ihrer Meinung nach Hauptverantwortlichen.

Die Staatsanwaltschaft weist den Vorwurf zurück und betont, dass es in dem Prozess nur um die strafrechtliche und nicht um die moralische Aufarbeitung gehe.

(RP)
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