Loveparade-Tragödie in Duisburg Richterin wegen Befangenheit endgültig abgelehnt

Duisburg · Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zwei Loveparade-Zivilverfahren Befangenheitsanträgen stattgegeben. Die beiden Verfahren müssen nun unter Vorsitz eines anderen Richters geführt werden.

Bewegende Gedenkfeier für die Loveparade-Opfer
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Die Bochumer Opferanwältin Bärbel Schönhoff hatte den Antrag für vier Zivilverfahren gestellt, die Vorsitzende Richterin der vierten Zivilkammer wegen Befangenheit abzulehnen. Grund für den Antrag war, dass der Ehemann der Richterin für die Stadt Duisburg ein Rechtsgutachten zu den Ereignissen der Loveparade 2010 erstellt hatte. Das Landgericht sah darin keinen Interessenskonflikt und lehnte den Antrag im Oktober 2015 ab. Die Klägerinnen von zwei Verfahren legten gegen die Ablehnung Beschwerde ein. Dieser gab das Oberlandesgericht nun statt.

Wie das Oberlandesgericht am Mittwoch mitteilte, ist es nicht entscheidend, ob ein abgelehnter Richter sich selbst für befangen hält. Entscheidend sei, ob die Gesamtumstände aus Sicht der ablehnenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände den Eindruck erwecken könnten, der Richter steht der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber. Bereits der Eindruck einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität eines Richters ist zu vermeiden, heißt es in einer Erklärung.

Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe
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Foto: dpa, rwe fg kno

Die Klägerinnen hatten die Tragödie mit 21 Toten nach eigenen Angaben direkt oder indirekt miterlebt und verlangen deswegen Entschädigung, unter anderem von der Stadt Duisburg. Bei der Loveparade war es an einer Engstelle im Tunnel zu einem tödlichen Gedränge gekommen, mehrere hundert Menschen wurden verletzt. Ob es zu einem Strafprozess kommt ist noch offen.

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